BVDW setzt auf Stabilität, Klarheit und kohärente Anwendung bei AVMD-Richtlinie
Derzeit überprüft die EU-Kommission die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) auf zukunftsfähige Ausgestaltung. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. betont dabei die Stabilität des bestehenden Regulierungsrahmens. Bereits im letzten Jahr hatte sich der Verband am Call for Evidence beteiligt.
Aus Sicht des BVDW ist die AVMD-Richtlinie ein etablierter und bewährter Eckpfeiler des europäischen Medienrechts. Dieser ist grundsätzlich zukunftsfest, technologieneutral und ausgewogen gestaltet und benötigt keine Anpassung. Für die Digitale Wirtschaft sind insbesondere Rechtssicherheit, das Herkunftslandprinzip und eine kohärente Anwendung entscheidend, um Innovation und grenzüberschreitende Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Zentrale Herausforderungen liegen nicht in der Richtlinie selbst, sondern in ihrer teilweise uneinheitlichen Durchsetzung in den Mitgliedstaaten. Auch im Bereich Influencer-Marketing sieht der Verband keinen zusätzlichen Regulierungsbedarf. Bereits bestehende europäische Regelwerke decken das Feld umfassend ab. Neue Definitionen innerhalb der AVMD-Richtlinie würden vor allem die Komplexität erhöhen und die Richtlinie weniger zukunftsfest machen.
Der BVDW plädiert daher für eine konsequente Anwendung bestehender Regeln, stärkere Koordination der Aufsicht sowie praxisnahe Leitlinien und funktionierende Selbst- und Ko-Regulierung als Grundlage für Planungssicherheit und nachhaltiges Wachstum im digitalen Binnenmarkt.
