BVDW liefert Orientierungshilfe zur Umsetzung von politischer Werbung
Mit der Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) gelten seit dem 10. Oktober 2025 erstmals europaweit einheitliche Regeln für politische Werbung. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. liefert jetzt erstmals eine Übersicht, die Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie unterstützt. Das Framework hilft ihnen dabei, politischer Werbung zu klassifizieren und in der Praxis zu operationalisieren.
Neue Anforderungen an Unternehmen
Die TTPW-VO hat zum Ziel, die politische Meinungsbildung vor Manipulation zu schützen. Deshalb regelt sie die Transparenzpflichten insbesondere im Hinblick auf eine klare Kennzeichnung, Finanzierung sowie der Offenlegung gezielter Ausspielungspraktiken. Das betrifft alle Akteure innerhalb einer Wertschöpfungskette, die entsprechende Werbung beauftragen, umsetzen oder verbreiten.
BVDW-Übersicht bietet operative Hilfestellung
Für Unternehmen entsteht durch die Verordnung eine Vielzahl von neuen Pflichten. Diese gehen aktuell bisweilen an der operativen Realität vorbei. Standardisierte Leitplanken für die operative Umsetzung fehlen und erhöhen Haftungs- und Reputationsrisiken seitens der Unternehmen.
Hier setzt die Übersicht des BVDW an. Sie hilft Marktteilnehmern dabei zu entscheiden, ab wann Werbung als „politisch“ einzustufen ist. Eine Prozess-Matrix zeigt alle relevanten Schritte, die es bei der Kampagnengestaltung und Strukturorganisation innerhalb der Wertschöpfungskette zu beachten gilt – von der ersten Anfrage bis zur Archivierung. Der Fokus liegt dabei bewusst auf dem Insertion-Order-Geschäft. In diesem Umfeld lassen sich Rollen, Pflichten und Transparenzanforderungen konkret umsetzen und operativ kontrollieren. Gerade für politische Werbung ist diese Klarheit entscheidend.
Disclaimer
Die Übersicht dient als Best Practice, nicht als Rechtsberatung. Sie soll Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen der TTPW besser zu verstehen und Orientierung bei der eigenen Umsetzung zu geben.
