Neue gemeinsame Definition für Corporate Digital Responsibility 

News, 28.08.2025

Corporate Digital Responsibility (CDR) hat in den letzten Jahren an Relevanz gewonnen. Eine übergreifende, allgemein anerkannte Definition, die Orientierung für Wirtschaft, Politik und Wissenschaft bietet, fehlte jedoch bislang. Diese legt nun die Initiative D21 gemeinsam mit Expert*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Unternehmen und Verwaltung vor. Die Definition schafft eine einheitliche und belastbare Grundlage für Organisationen, die digitale Verantwortung als Teil ihrer strategischen Unternehmensführung verankern wollen: 

„CDR steht für ganzheitliches verantwortungsbewusstes Handeln von Unternehmen in Bezug auf die Auswirkungen digitaler Technologien und Daten.” 

Das Projekt wurde von Dr. K. Valerie Carl (Goethe-Universität Frankfurt am Main) und Dr. Marie Blachetta (Initiative D21) initiiert. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. hat die Diskussion und Erarbeitung der CDR-Definition maßgeblich unterstützt. Es wirkten mit: Jakob Wößner und Maike Scholz (Vorsitzender und stellv. Vorsitzende der Working Group Digital Responsibility im BVDW), sowie die betreuende Senior Programm Managerin Beatriz Bilfinger.

Den vollständigen Denkimpuls sowie Informationen zur Unterstützung finden Sie auf der Website der Initiative D21

Kontakt

Beatriz Bilfinger
Senior Programm Managerin
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