SEA-Qualitätszertifikat

Das SEA-Qualitätszertifikat bescheinigt Agenturen Know-how im Geschäftsbereich Search Engine Advertising.

Die Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinen Marketing sind vielfältig. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Unternehmen und Dienstleister durch technologische Weiterentwicklungen. Das SEA-Qualitätszertifikat bescheinigt Agenturen Know-how und Professionalität im Geschäftsbereich Search Engine Advertising. Agenturen, die sich bewerben, stellen sich einer Prüfung, bei der sie von einer neutralen Instanz in den Kriterien Arbeitsweise, Kundenzufriedenheit, Erfahrung und Engagement bewertet werden. Werbungtreibenden bietet das Zertifikat Orientierung und unterstützt bei der Auswahl der richtigen Agentur.

Voraussetzung für Prüfung und Erhalt des Zertifikates ist die durch Unterschrift belegte Zustimmung zum Code of Conduct Suchmaschinen-Advertising.

Eine Mitgliedschaft im BVDW ist keine Voraussetzung.

Einreichung Oktober & April
Gültig ab Entsprechend ab Januar oder Juli
Gültigkeit 24 Monate
Jetzt vormerken

Prozessablauf

Preise

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

BVDW Mitglieder Nicht-Mitglieder
Einreichung 1750 € 3000 €
Siegel tragen 750 €1000 €
Nachprüfung750 €750 €
Gültigkeit 24 Monate 24 Monate
Unterzeichnung Code of ConductKostenlos949€ außerhalb des Zertifizierungsverfahrens ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ ‎ 749€ im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens

Expertenbeirat

Aufgabe des SEA-Expertenbeirates ist die Bewertung und Prüfung eingereichter Beispiel-Cases der Agenturen, die sich um das SEA-Qualitätszertifikat bewerben. Darüber hinaus fungiert er als Kontrollorgan. Die Mitglieder des Beirates erhalten die eingereichten Projekte der Bewerber anonymisiert zur Begutachtung. Bei einem gemeinsamen Prüfungstermin diskutieren die Mitglieder des Beirates die vorbereiteten Bewertungen und einigen sich auf ein Endergebnis.

Der SEA-Expertenbeirat besteht aus renommierten Personen der Branche und wird durch die Fokusgruppe Search per Wahl besetzt. Er setzt sich paritätisch aus SEA-Experten der Fokusgruppe Search, SEA-Experten aus Unternehmen, die nicht Mitglieder im BVDW sind, und SEA-Verantwortlichen aus werbungtreibenden oder publizierenden Unternehmen zusammen. Die Zusammensetzung gewährleistet die für eine faire Bewertung nötige Neutralität des Gremiums.

Mitglieder des Expertenbeirats
Christian Basler

VISIO.7

Mitglied des Expertenbeirates SEA-Qualitätszertifikat, Mitglied des Beschwerdebeirates Code of Conduct Suchmaschinen-Advertising.
Details
Jens Brechmann

42DIGITAL GmbH

Mitglied des Expertenbeirates SEA-Qualitätszertifikat, Mitglied des Beschwerdebeirates Code of Conduct Suchmaschinen-Advertising
Details
Dennis Fäckeler

Userlutions GmbH

Mitglied des Expertenbeirats SEA-Qualitätszertifikat
Details
Alexander Ficker-Siegl

xpose360 GmbH

Head of Paid Media
Mitglied des Expertenbeirates SEA-Qualitätszertifikat
Mitglied des Beschwerdebeirates Code of Conduct Suchmaschinen-Advertising
Details
Andreas Hörcher

Finnwaa GmbH


Mitglied des Beschwerdebeirats Code of Conduct Suchmaschinen-Advertising
Mitglied des Expertenbeirats SEA-Qualitätszertifikat
Details
Désirée-Sina Kellner

morefire GmbH

Mitglied des Expertenbeirates SEA-Qualitätszertifikat, Mitglied des Beschwerdebeirates Code of Conduct Suchmaschinen-Advertising
Details
Nico Loges

web-netz GmbH

Mitglied des Expertenbeirats SEA-Qualitätszertifikat
Details
Michael Puetter

Puetter Online Communications GmbH

Mitglied des Expertenbeirats SEA-Qualitätszertifikat
Details
David Schlee

conversearch GmbH

Mitglied des Expertenbeirats SEA-Qualitätszertifikat
Details
Johannes Stabel

internetwarriors GmbH

Mitglied des Expertenbeirats SEA-Qualitätszertifikat
Details
Kai de Wals

SUMAFA – Online Marketing Lösungen

Mitglied des Expertenbeirats SEA-Qualitätszertifikat
Details
Christian Basler
Christian Basler

VISIO.7

Mitglied des Expertenbeirates SEA-Qualitätszertifikat, Mitglied des Beschwerdebeirates Code of Conduct Suchmaschinen-Advertising.

Jens Brechmann
Jens Brechmann

42DIGITAL GmbH

Mitglied des Expertenbeirates SEA-Qualitätszertifikat, Mitglied des Beschwerdebeirates Code of Conduct Suchmaschinen-Advertising

Dennis Fäckeler
Dennis Fäckeler

Userlutions GmbH

Mitglied des Expertenbeirats SEA-Qualitätszertifikat

Alexander Ficker-Siegl
Alexander Ficker-Siegl

xpose360 GmbH

Head of Paid Media
Mitglied des Expertenbeirates SEA-Qualitätszertifikat
Mitglied des Beschwerdebeirates Code of Conduct Suchmaschinen-Advertising

Die Qualitätszertifikate sind sowohl für uns als Agentur selbst, aber auch nach außen für (potentielle) Kunden sinnvoll. Wir erhalten dadurch auch anonymisiertes, kumuliertes Feedback von unseren Kunden und deren Zufriedenheit mit unseren Leistungen. Zum anderen haben wir durch die Siegel auch die Möglichkeit in unserem Vertriebsprozess aufzuzeigen, dass unsere Arbeit hochwertig und transparent ist, was durch einen unabhängigen Bundesverband bestätigt wird.

Andreas Hörcher
Andreas Hörcher

Finnwaa GmbH


Mitglied des Beschwerdebeirats Code of Conduct Suchmaschinen-Advertising
Mitglied des Expertenbeirats SEA-Qualitätszertifikat

Désirée-Sina Kellner
Désirée-Sina Kellner

morefire GmbH

Mitglied des Expertenbeirates SEA-Qualitätszertifikat, Mitglied des Beschwerdebeirates Code of Conduct Suchmaschinen-Advertising

Nico Loges
Nico Loges

web-netz GmbH

Mitglied des Expertenbeirats SEA-Qualitätszertifikat

Michael Puetter
Michael Puetter

Puetter Online Communications GmbH

Mitglied des Expertenbeirats SEA-Qualitätszertifikat

David Schlee
David Schlee

conversearch GmbH

Mitglied des Expertenbeirats SEA-Qualitätszertifikat

Johannes Stabel
Johannes Stabel

internetwarriors GmbH

Mitglied des Expertenbeirats SEA-Qualitätszertifikat

Kai de Wals
Kai de Wals

SUMAFA – Online Marketing Lösungen

Mitglied des Expertenbeirats SEA-Qualitätszertifikat

FAQ

Was bedeutet das Zertifikat?

Das SEA-Qualitätszertifikat soll Kunden einen Einblick in die Vorgehensweise von SEA-Agenturen geben und somit eine verstärkte Transparenz im Markt ermöglichen.

Ziel des Zertifikates ist es, u. a. auf Basis der bereits bestehenden Zertifizierungen von Google eine professionelle Arbeitsweise auf hohem technologischem Niveau zu dokumentieren.

Wer kann teilnehmen?

Um das Zertifikat können sich Agenturen mit dem Geschäftsbereich SEA bewerben. Antragsberechtigt sind dabei sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder des BVDW.

Welche Kriterien sind maßgeblich?

Das Zertifikat setzt sich aus folgenden Teilaspekten zusammen:

  • Erfahrung 20%
  • Arbeitsweise 40%
  • Kundenzufriedenheit 30%
  • Engagement am Markt 10%
Was muss ich einreichen?

Online-Antragsbogen (Datenbank) mit zugehörigen Antragsunterlagen:

  • Ehrenerklärung mit allgemeinen Zertifizierungsbedingungen
  • Online-Antragsformular (inkl. Angabe von mind. fünf Kunden zur unabhängigen Zufriedenheitsbefragung per Fragebogen)
  • Testat zum Honorarumsatz im Geschäftsbereich
  • unterschriebene Guidelines „Code of Conduct Suchmaschinen-Advertising der Fokusgruppe Search“ nebst zugehöriger Teilnahmebedingungen zur Kenntnis
  • Kopie des Handelsregistereintrages
  • Nachweis über SEA-Auftrag aus dem vorletzten, abgeschlossenen Geschäftsjahr
  • Kopie der Mitarbeiterqualifikationen (z.B. Google AdWords Specialist Zertifikat) der aufgeführten Mitarbeiter
  • Angabe vom mindestens fünf Kunden inkl. Kontaktmöglichkeit für Kundenbefragungen
  • Nachweis von Fachartikeln und Ankündigung oder Berichterstattung zu Fachvorträgen (Kopie, gültige URL)

 

zum Musterantragsbogen

Bis wann muss alles eingereicht sein?

Der Bewerbungszeitraum beginnt Anfang Oktober des Vorjahres. Alle Antragsunterlagen müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht sein. Eine Zertifikatserteilung erfolgt dann zum 01.01. des Folgejahres. Das Zertifikat ist für zwei Jahre gültig.

Ein zweiter Bewerbungszeitraum beginnt im April des laufenden Jahres. Alle Antragsunterlagen müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht sein. Eine Zertifikatserteilung erfolgt dann zum 01.07. des laufenden Jahres. Das Zertifikat ist für zwei Jahre gültig.

Wie wird geprüft?

Anhand der eingereichten Antragsunterlagen werden die Kriterien Erfahrung, Arbeitsweise und Engagement am Markt anhand einer 10-Punkte-Skala bewertet. Das Kriterium Kundenzufriedenheit wird durch die Abfrage von Kundenreferenzen geprüft.
Das Prüfungsgremium setzt sich aus einem Erst- und Zweitprüfer der Gremienleitung der Fokusgruppe Search im BVDW und dem zuständigen Fokusgruppenmanager zusammen.

Die Prüfer erhalten die eingereichten Antragsunterlagen zur Einsicht und prüfen diese einzeln nach dem vier-Augen-Prinzip und anhand des niedergelegten Kriterienkatalogs. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einer Bewertungsmatrix dargestellt.
Sämtliche Prüfungsergebnisse des Prüfungsgremiums werden auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit anhand des Kriterienkatalog durch den zuständigen Fachgruppen-Manager im BVDW validiert.

Der BVDW behandelt alle Anträge streng vertraulich. Sämtliche Kundenreferenzen werden direkt von der Geschäftsstelle des BVDW eingefordert. Das Prüfungsgremium bekommt lediglich eine zusammenfassende Auswertung der Befragungsergebnisse ohne Nennung der zugrunde liegenden Kundendaten genannt.

Wer prüft?

Die Gremienleitung sowie der zuständige Manager der Fokusgruppe Search im BVDW prüfen die eingegangen Fragebögen anhand einer 10-Punkte-Skala und dem niedergelegten Kriterienkatalog.

Wie wird bewertet?

Jeder Prüfer erhält die eingereichten Antragsunterlagen zur Einsicht und prüft diese einzeln und anhand des enthaltenen Kriterienkatalogs. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einem Bewertungsprüfbogen dargestellt.

Sämtliche Bewertungen erfolgen anhand eines 10-Punkte-Systems.

10. „ausgezeichnet, hervorragend”
9: „sehr gut“
8: „gut“
7: „zufriedenstellend“
6: „genügend“
5: „nicht genügend“
4: „unzureichend“
3: „sehr unzureichend“
2: „entschieden unzureichend“
1: „extrem unzureichend“
0: „nicht bewertbar“

Beim Kriterium Kundenbewertung sind Enthaltungen („nicht bewertbar“) möglich. Im Falle von Enthaltungen reduziert sich die maximal zu vergebene Punktzahl in diesem Kriterium um jeweils 10 Punkte.
Referenzen mit weniger als 80 Prozent beantworteter Fragen können nicht in die Bewertung aufgenommen werden.

Die Bewertung eigener Unternehmen durch die Prüfer ist ausgeschlossen.
Enthaltungen fließen nicht in die Bewertung ein.

Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:

Erstzertifizierung

Erfahrung 20%
Arbeitsweise 40%
Kundenzufriedenheit 30%
Engagement am Markt 10%

Für alle Gewichtungsschwellen gilt, dass diese jeweils nur ungeteilt in die Bewertung einfließen („Ganz oder gar nicht“-Prinzip).
Bsp.: Werden im Kriterium Erfahrung mind. 80 Prozent erreicht, hat man das Kriterium und damit 20 Prozent der zum Bestehen mindestens erforderlichen 80 Prozent der Gesamtbewertung bestanden. Werden innerhalb des Kriteriums 80 Prozent nicht erreicht, hat man das gesamte Kriterium nicht erfüllt, und erhält somit die 20 Prozent nicht.

Wann habe ich bestanden?

Das Zertifikat wird verliehen, wenn
a) in jeder Kategorie mindestens 80 Prozent der jeweils zu vergebenen Punkte erreicht werden und
b) wenn die Summe der gewichteten Kriterien mind. 80 Prozent beträgt.

Wie lange dauert der Ablauf?

Vorausgesetzt alle Antragsunterlagen liegen vollständig und rechtzeitig vor, vergehen zwischen Antragsstellung und Vergabe des Zertifikats üblicherweise ca. drei Monate.

Was bekomme ich, wenn ich bestanden habe?

Im Falle des Bestehens erhältst Du von uns zunächst eine E-Mail, welche eine kumulierte Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse, sowie das Siegel in digitaler Form enthält.

Du bist dann befugt, das Siegel für den angegebenen Zeitraum zu führen. Weiterhin erhältst Du eine Zertifizierungsurkunde und wirst in der Pressekommunikation, sowie auf der Webseite des BVDW entsprechend erwähnt.

Was ist wenn ich nicht bestehe?

Im Falle des Nicht-Bestehens der Zertifizierung wirst Du von uns schriftlich informiert. Neben der kumulierten Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse enthält das Schreiben eine Kurz-Begründung zu den einzelnen Kriterien.

Kann ich mich nach Nicht-Bestehen wieder bewerben?

Ja, allerdings ist bei Nicht-Bestehen eine Bewerbung zum nächsten Bewerbungszeitraum nur möglich, wenn sich grundlegende Angaben der Zertifizierungsunterlagen wie z. B. Kundenreferenzen geändert haben. Ansonsten kannst Du Dich zum Folgejahr wieder bewerben.

Kann ich mich nach Ablauf des Siegels erneut zertifizieren lassen?

Ja, der BVDW bietet halbjährlich eine erneute Zertifizierung an.

Kontakt

Jana Hamalides
Senior Manager Audit & Certification
+49 30 2888580-35
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