Digital Omnibus: Vom Befreiungsschlag zum Bumerang
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. sieht im Digital-Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission erheblichen Nachbesserungsbedarf. Digitale Regulierung zu vereinfachen und damit die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, sind die richtigen Ziele. Zentrale Teile des Vorschlags drohen jedoch, diese zu konterkarieren und datengetriebene Geschäftsmodelle nachhaltig zu gefährden.
Der BVDW sieht insbesondere im Zusammenspiel der geplanten Regelungen zu Endgerätezugriffen (Art. 88a) und zu maschinenlesbaren Einwilligungs- und Widerspruchssignalen (Art. 88b) Gefahren. Einerseits werden neue Vorgaben für den Zugriff auf Informationen auf Endgeräten geschaffen. Andererseits verpflichtet der Vorschlag Unternehmen zur Berücksichtigung automatisierter Nutzersignale. Damit wird das Ziel der Vereinfachung ad absurdum geführt und stattdessen ein komplexes System etabliert.
Aus Sicht des Digitalverbandes blendet der Vorschlag dabei zentrale technische Realitäten der digitalen Wertschöpfungskette aus. Statt Vereinfachung drohen zusätzliche Bürokratie und neue Unsicherheiten bei der Umsetzung.
Gefahr für das Open Web und neue Abhängigkeiten
Besonders betroffen wäre das Open Web. Viele europäische Inhalteanbieter und Digitale Dienste sind im arbeitsteiligen Ökosystem auf die Zusammenarbeit angewiesen. Werden Prozesse für User Experience, Reichweitenmessung oder Betrugsprävention weiter eingeschränkt oder technisch kaum umsetzbar reguliert, geraten zentrale Refinanzierungsmodelle unter Druck.
Gleichzeitig schafft die EU-Kommission mit dem Vorschlag neue Abhängigkeiten und potenzielle Gatekeeper-Strukturen bei Browsern und Betriebssystemen. Dies steht diametral zur bestehenden Wettbewerbsregulierung der EU.
BVDW-Präsident Dirk Freytag warnt vor den Folgen:
„Der Digital Omnibus wird vom Befreiungsschlag zum Bumerang. Was als Vereinfachung gedacht war, erzeugt neue technische Komplexität und schwächt insbesondere die mittelständisch geprägte europäische Digitale Wirtschaft. Das Vertrauen der Menschen in unsere Angebote ist unser wichtigstes Kapital. Eine unausgereifte Cookie-Doktrin gefährdet genau das und damit Geschäftsmodelle, Arbeitsplätze und das Wachstum in Deutschland. Die Bundesregierung muss jetzt im Europäischen Rat klar Position beziehen: Regelungen, die legitime datenbasierte Modelle faktisch unmöglich machen, dürfen nicht Realität werden. Wir brauchen echte Vereinfachung statt neuer Fesseln.“
Positiv bewertet der BVDW Ansätze, die tatsächliche Praxisprobleme lösen. Dazu zählen etwa die Klarstellung des relativen Personenbezugs und eine stärkere Rolle der Pseudonymisierung, eine spezifische Rechtsgrundlage für KI-Trainings- und Betriebsprozesse sowie Verbesserungen bei den Meldepflichten für Datenschutzverletzungen. Sie können sowohl den Schutz der Betroffenenrechte als auch die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Digitalen Wirtschaft stärken. Dafür kommt es auf die richtige Ausgestaltung im Vorschlag an.
Der BVDW fordert deshalb in seiner Stellungnahme:
- Klarheit bei Personenbezug und sensiblen Daten schaffen: Der Digital Omnibus muss den Anwendungsbereich der DSGVO präzisieren.
- Einheitliche risikobasierte Reform der Endgerätezugriffe sicherstellen: Technisch nicht umsetzbare Vorgaben sind zu streichen und bestehende legitime Geschäftsmodelle sind zu schützen.
- Einwilligungsprozesse streichen: Das verpflichtende System maschinenlesbarer Signale ist konzeptionell unausgereift, schafft neue Gatekeeper-Strukturen und muss komplett entfallen.
- Berechtigtes Interesse für KI-Wertschöpfung sichern: Zugleich darf die Regelung keine neuen Systembrüche oder nationale Sonderregime schaffen und muss kohärent mit dem AI Act ausgestaltet sein.
- Echte Vereinfachungen statt neuer Hürden auf den Weg bringen: Der Digital Omnibus muss den risikobasierten Ansatz der DSGVO konsequent zum Leitprinzip der Regulierung machen und Bürokratie an der tatsächlichen Eingriffsintensität ausrichten.
Aus Sicht des BVDW liegen die echten Potenziale für Entlastung der Wirtschaft in einer kohärenteren und einheitlicheren Durchsetzung der DSGVO. In seiner Stellungnahme macht der Digitalverband konkrete Vorschläge unter anderem zum internationalen Datentransfer und zu einer institutionellen Reform der europäischen Aufsicht. In Deutschland sollte sich die Bundesregierung auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bündelung der Datenschutzaufsicht fokussieren. Sie kann zahlreiche Probleme lösen und die Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen nachhaltig verbessern.
