BVDW begrüßt Entscheidung des obersten Belgischen Wirtschaftsgerichtshofs zum TCF  

News, 13.01.2026

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. begrüßt das jüngste Urteil des Belgischen Market Court (Wirtschaftsgerichtshof) zugunsten des IAB Europe. Das Gericht hob die Entscheidung der belgischen Datenschutzbehörde (APD/GBA) am 7. Januar 2026 auf.

Im Januar 2023 hatte die Belgische Datenschutzbehörde als zuständige Behörde den, im Zusammenhang mit einem Beschwerdeverfahren, von ihr geforderten Aktionsplan des IAB Europe zur Überarbeitung des Transparency and Consent Framework (TCF) validiert – trotz laufender Prüfung von wesentlichen Fragen in der Sache durch den EuGH.

Das Berufungsgericht in Brüssel stellte nun fest, dass die Validierung unter anderem auf rechtswidrigen Grundlagen basierte.  Ein zentraler Punkt der Annullierung ist die Verletzung des Rechts des IAB Europe auf rechtliches Gehör. Eine ordnungsgemäße Aufsicht setze voraus, dass betroffene Akteure bei wesentlichen Änderungen der Sach- und Rechtslage erneut angehört werden müssen. Das hatte die Belgische Datenschutzbehörde unterlassen.

Für den BVDW macht das Urteil deutlich: Der kontinuierliche Dialog zwischen Behörden und Digitaler Wirtschaft ist wichtig, um tragfähige Lösungen zu entwickeln. Gerade in komplexen digitalen Ökosystemen können Rechtssicherheit und wirksamer Datenschutz nur dann entstehen, wenn unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten gemeinsam verstanden und eingeordnet werden.

Die Validierung des vom IAB Europe vorgelegten Aktionsplans unter Berücksichtigung der Rechtsprechung von EuGH und Belgischem Wirtschaftsgericht in der Sache wird nun an die belgische Datenschutzbehörde zurückverwiesen.

Die vollständige Einordnung des IAB Europe ist hier nachzulesen.

Kontakt

Philipp Hagen
Director Legal Affairs & Data Privacy
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