Praxistauglicher Verbraucherschutz braucht klare Definitionen und technische Realisierbarkeit 

News, 01.08.2025

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts eingereicht 

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts eingereicht. Im Fokus steht die geplante Einführung einer verpflichtenden elektronischen Widerrufsfunktion für online geschlossene Fernabsatzverträge (§ 356a BGB-E). Der BVDW begrüßt das Ziel eines effektiven Verbraucherschutzes, kritisiert jedoch die bisher mangelnde technische und rechtliche Umsetzbarkeit der Vorschläge. 

Begriff „Online-Benutzeroberfläche“ ist zu unklar 

Der Referentenentwurf verwendet durchgehend den Begriff „Online-Benutzeroberfläche“. Was genau darunter zu verstehen ist, wird nicht konkretisiert. Diese Unschärfe führt zu erheblichen Unsicherheiten in der technischen Umsetzung. Der BVDW fordert deshalb eine klare Definition oder zumindest eine belastbare Leitlinie. Nur so kann eine einheitliche und rechtssichere Umsetzung gewährleistet werden. 

Technische Umsetzung beim Gastkauf ist realitätsfern 

Viele Plattformen ermöglichen Käufe ohne Kundenkonto. In diesen Fällen fehlt die Möglichkeit zur eindeutigen Identifikation oder Prüfung, ob ein Widerruf noch fristgerecht erfolgen kann. Eine pauschale, ständig sichtbare Widerrufsfunktion auf der Website wäre hier irreführend und rechtlich riskant. Der BVDW schlägt daher flexible technische Alternativen vor, etwa temporär verfügbare Links in E-Mails oder QR-Codes. 

Login-basierte Widerruffunktion braucht aber rechtliche Klarheit 

Wird ein Vertrag über ein Kundenkonto abgeschlossen, ist eine gezielte technische Umsetzung der Widerruffunktion möglich. Der Entwurf erkennt dies an, macht die Vorgabe jedoch nicht ausreichend verbindlich. Der BVDW fordert, diese Möglichkeit ausdrücklich im Gesetzestext zu verankern – inklusive der Option eines artikelbezogenen Teilwiderrufs. 

Verbraucherschutz muss mit technischer Realität vereinbar sein 

Guter Verbraucherschutz bedeutet Transparenz, Verständlichkeit und Vertrauen im Einklang mit praktikablen technischen Vorgaben. Deshalb fordert der BVDW die Anpassung der Vorgaben an die tatsächlichen digitalen Bedingungen und Geschäftsmodelle. 

Kontaktperson

Katharina Czarnian
Senior Public Affairs Managerin Data Driven Markets

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