Föderale Modernisierungsagenda bestärkt Reform beim Datenschutz
Bund und Länder haben sich am 4. Dezember 2025 auf eine föderale Modernisierungsagenda geeinigt. Dabei enthält diese mehrere Maßnahmen im Bereich Datennutzung und -schutz. Unter anderem haben sie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Datenschutzaufsicht für den nicht-öffentlichen Bereich bestärkt. Ziel sind eine einheitlichere Rechtsauslegung, effizientere Abläufe und eine mögliche Bündelung von Zuständigkeiten, zum Beispiel über Konzentrationen bei der BfDI, One-Stop-Shop-Modelle oder ein Kohärenzverfahren. Zudem prüfen sie die Aufhebung der Pflicht zur Bestellung von Landesdatenschutzbeauftragten.
Auf europäischer Ebene wollen Bund und Länder die anstehende Reform des EU-Datenrechts nutzen, um Informations- und Dokumentationspflichten zu vereinfachen, Reallabore in der DSGVO zu verankern, Anonymisierungsregeln zu präzisieren und die Herstellerverantwortung zu stärken. Die Agenda sieht außerdem vor, das Zusammenspiel der Aufsichtsstrukturen zwischen Bund und Ländern weiterzuentwickeln und Kompetenzen dort zu bündeln, wo dies Synergien und Verfahrensvereinfachungen ermöglicht.
Dazu erklärt Dirk Freytag, Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V.:
„Deutschland braucht Politik, die Tempo macht und unsere Zukunft ernst nimmt. Die föderale Modernisierungsagenda zeigt genau diesen Anspruch. Bund und Länder setzen ein wichtiges Signal. Sie geben unserem Land die Chance, zukunftsfähig und wirtschaftlich stark zu werden.
Dass der Datenschutz ausdrücklich Teil der Agenda ist, begrüße ich. Als BVDW sagen wir schon lange: Es braucht eine chancenorientierte Datenpolitik und eine einheitliche Auslegung. Sie sind entscheidend für Innovation und die deutsche Wettbewerbsfähigkeit. Die Agenda schafft die Klarheit, die Unternehmen und auch die Bürger*innen seit Jahren vermissen.
Auf diesen Impuls müssen jetzt Mut, Geschwindigkeit und eine enge Zusammenarbeit folgen. Nur so entsteht aus ambitionierten Zielen echte Wirkung.“
