EuG-Urteil schafft Klarheit und Stabilität für transatlantische Datenwirtschaft

Pressemitteilung, 03.09.2025

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat heute am 3. September 2025 die Klage (T-553/23 | Latombe v Kommission) gegen das transatlantische Data Privacy Framework (DPF) abgewiesen. Dazu erklärt BVDW-Vizepräsident Dr. Moritz Holzgraefe:

„Das heutige Urteil des Gerichts der Europäischen Union ist ein wichtiges Signal für die Digitale Wirtschaft in Europa und den USA. Es stärkt die Rechtssicherheit für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks. Der Datentransfer auf Grundlage des EU-US-Privacy-Frameworks ist rechtmäßig.

Für den digitalen Standort Europa ist das ein nötiges Zeichen der Verlässlichkeit. Das Gericht bestätigt, dass europäische Datenschutzstandards gewahrt bleiben und gleichzeitig grenzüberschreitende Kooperationen möglich sind. Das bedeutet Planbarkeit und Rechtssicherheit. Gerade im internationalen Wettbewerb brauchen wir diese Balance aus pragmatischen und gleichzeitig hohen Standards. Nur so entsteht mit Datenschutz Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.“