Dirk Freytag erneut für den DSC-Beirat nominiert
Am 16. Oktober beriet der Deutsche Bundestag über die Besetzung des Beirats der Koordinierungsstelle für digitale Dienste (DSC). Dirk Freytag wurde erneut als Mitglied des Gremiums vorgeschlagen. Damit kann der Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. seine aktive Rolle bei der Beratung der Bundesnetzagentur zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) fortsetzen. Freytags erste Ernennung erfolgte im Juli 2024.
„Ich bin dankbar für das erneute Vertrauen der Fraktionen im Deutschen Bundestag. Der DSA ist ein zentrales Gesetz für die Digitale Wirtschaft in Deutschland und Europa. Nur wer die Praxis kennt, kann die Umsetzung realistisch und wirksam gestalten. Umso mehr freue ich mich, diese Praxisperspektive in die Arbeit im Beirat weiter einzubringen. Mein Fokus bleibt auch weiterhin, Brücken zu bauen, Praxisverständnis zu schaffen und insbesondere die Durchsetzung für KMUs anwendbar zu machen“, betont Freytag.
Der Beirat beim Digital Services Coordinator (DSC) besteht aus bis zu 16 Mitgliedern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbraucherschutz und Wirtschaft. Dirk Freytag soll als Präsident des BVDW und mit seiner langjährigen Erfahrung als einer von drei Wirtschaftsvertretern den DSC beraten. Die Berufung erfolgt durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mit dem Einvernehmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Der Beirat berät den DSC und die weiteren zuständigen Behörden in grundsätzlichen Fragen der Anwendung und Durchsetzung des DSA. Zudem soll er allgemeine Empfehlungen zur wirkungsvollen und einheitlichen Durchführung des DSA aussprechen und wissenschaftliche Fragen, speziell auch zum Umgang mit Daten, an den DSC und die weiteren zuständigen Behörden herantragen. Über seine Arbeit berichtet der Beirat jährlich dem Bundestag und wird Empfehlungen und Studien veröffentlichen.
Der DSA sieht Regelungen zu illegalen oder schädlichen Online-Aktivitäten sowie zur Verbreitung von Desinformation vor. Im Zentrum stehen Nutzersicherheit, die Wahrung der Grundrechte und eine faire und frei verfügbare Online-Umgebung. Unter das Gesetz fallen Online-Vermittler und Online-Plattformen wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Reise- und Unterkunftsportale.
Der BVDW hat sich im Zuge des DSA in den vergangenen Jahren intensiv um die Belange der Digitalen Dienste eingesetzt und auf europäischer sowie nationaler Ebene die Gesetzgebung aktiv begleitet. Neben zahlreichen Stellungnahmen und seiner einjährigen Tätigkeit im DSC-Beirat war Freytag außerdem als Sachverständiger bei der Anhörung im Deutschen Bundestag geladen.