Checkliste zur Widerruffunktion für Online-Verträge

News, 30.03.2026

Ab dem 19. Juni 2026 sind Unternehmen, die Online-Verträge abschließen, dazu verpflichtet, Kund*innen eine digitale Widerruffunktion anzubieten. Diese muss direkt in die Webseite integriert sein. Bislang war die Umsetzung dieses Widerrufs oft über E-Mail, Post oder andere Kommunikationswege möglich. Die neue Regelung gilt für alle Anbieter, die Fernabsatzverträge über Online-Benutzeroberflächen abschließen und Verbraucher*innen als Kund*innen haben.

Ziel ist es, den Widerruf für Verbraucher*innen einfach, transparent und jederzeit zugänglich zu gestalten.

Einen kompakten Überblick über die neuen Anforderungen bietet der aktuelle OnePager des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V.

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Katharina Czarnian
Senior Public Affairs Managerin Data Driven Markets
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