BVDW fordert zügige Benennung der Aufsichtsbehörde für den AI Act 

Stellungnahme, 04.08.2025

Deutschland verpasst wichtige Frist – Unternehmen brauchen jetzt Klarheit

Am 2. August ist die zweite zentrale Frist des AI Acts verstrichen. Deutschland hat bislang keine zuständige nationale Aufsichtsbehörde benannt. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. zeigt Verständnis für die aktuellen politischen Rahmenbedingungen durch die vorgezogenen Neuwahlen, mahnt jedoch zur Eile. 

„Die Umsetzung des AI Acts braucht Verlässlichkeit und Orientierung. Eine fristgerechte, frühzeitige Benennung der Aufsichtsbehörde ist zentral. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland ist der Austausch mit der Aufsicht für eine praxisnahe Umsetzung von größter Bedeutung“, unterstreicht Janek Kuberzig, Public Affairs Manager Data & (Future) Tech. 

Die Erfahrungen mit dem Digital Services Act im vergangenen Jahr zeigen, was bei einer verzögerten Umsetzung auf dem Spiel steht: Deutschland hat durch das späte Handeln wichtige Zeit verloren. Die fehlende nationale Zuständigkeit hat nicht nur regulatorische Unsicherheit geschaffen, sondern auch den Zugang zu frühzeitiger Beratung und Orientierung erschwert. Diese Fehler dürfen sich beim AI Act nicht wiederholen. 

Der BVDW hält trotz der Diskussion um eine mögliche „Stop the Clock“-Regelung auf EU-Ebene an seiner Forderung nach einer schnellen nationalen Umsetzung fest. Nur so lassen sich Rechtssicherheit schaffen, Wettbewerbsfähigkeit sichern und die in der Hightech Agenda formulierten Ambitionen glaubwürdig unterlegen.