Checkliste zur Widerruffunktion für Online-Verträge
Ab dem 19. Juni 2026 sind Unternehmen, die Online-Verträge abschließen, dazu verpflichtet, Kund*innen eine digitale Widerruffunktion anzubieten. Diese muss direkt in die Webseite integriert sein. Bislang war die Umsetzung dieses Widerrufs oft über E-Mail, Post oder andere Kommunikationswege möglich. Die neue Regelung gilt für alle Anbieter, die Fernabsatzverträge über Online-Benutzeroberflächen abschließen und Verbraucher*innen als Kund*innen haben.
Ziel ist es, den Widerruf für Verbraucher*innen einfach, transparent und jederzeit zugänglich zu gestalten.
Einen kompakten Überblick über die neuen Anforderungen bietet der aktuelle OnePager des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V.
