28th Regime: Schlanker Rechtsrahmen für eine wettbewerbsfähige Digitalwirtschaft 

Pressemitteilung, 18.03.2026

Der BVDW unterstützt den heute vorgestellten Vorstoß der Europäischen Kommission für ein 28th Regime. Eine EU Inc kann zentraler Baustein für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt werden. Entscheidend ist jedoch eine Ausgestaltung, die echte Vereinfachung schafft und nicht zu einem weiteren parallelen Regelwerk mit zusätzlicher Komplexität führt.

Aus Sicht der Digitalen Wirtschaft braucht es konsequent schlanke, vollständig digitale Prozesse – von Gründung über Finanzierung bis zur grenzüberschreitenden Expansion. Dazu gehören insbesondere schnelle und rechtssichere Online-Gründungen ohne unnötige Zwischenschritte sowie standardisierte Beteiligungsmodelle, die Investitionen aus ganz Europa erleichtern.

Zugleich muss das Regime in der Praxis überzeugen: Nur wenn es gegenüber nationalen Rahmenbedingungen klare Vorteile bietet, wird es von Start-ups, Scale-ups und Investoren breit angenommen werden. Dazu zählen geringere Kosten, höhere Geschwindigkeit und rechtliche Planungssicherheit. Freiwilligkeit allein reicht nicht aus, Attraktivität ist der entscheidende Erfolgsfaktor.

Europa braucht einen mutigen und konsequent digital gedachten Rechtsrahmen. Das 28th Regime sollte daher zügig diskutiert und eng an den Bedürfnissen wachstumsorientierter Unternehmen ausgerichtet werden, um Investitionen zu mobilisieren, Skalierung zu ermöglichen und Europas digitale Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.