Nutzerkonten sind zentrale Voraussetzung moderner digitaler Geschäftsmodelle — BVDW kritisiert EDSA Empfehlung
Mit seiner Empfehlung 2/2025 stellt der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die verpflichtende Einrichtung von Nutzerkonten im E‑Commerce grundsätzlich infrage. Aus Sicht des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. greift diese Bewertung zu kurz und verkennt die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Realitäten eines modernen digitalen Marktes. In seiner Stellungnahme macht der Verband deutlich, dass Nutzerkonten nicht nur ein zentraler Bestandteil zeitgemäßer Services sind, sondern auch maßgeblich zur Sicherheit, Transparenz und Qualität im Onlinehandel beitragen.
Unternehmerische Freiheit und Eigentumsrechte
Der BVDW betont, dass Webseiten, E‑Commerce‑Shops und digitale Plattformen geistiges und materielles Eigentum ihrer Betreiber sind. Sie entstehen durch erhebliche Investitionen und kontinuierliche Weiterentwicklung – und sie genießen verfassungsrechtlichen Schutz. Zur unternehmerischen Freiheit gehört es, den Zugang zu diesen Angeboten selbst zu gestalten, einschließlich der Entscheidung, ob eine Nutzung nur mit Kundenkonto möglich ist. Die Empfehlung des EDSA betrachtet diese Frage hingegen ausschließlich aus einer datenschutzrechtlichen Perspektive und blendet grundlegende Freiheitsrechte sowie die Vertragsfreiheit aus, die auch im digitalen Raum gilt.
Moderne Vertragsbeziehungen benötigen dauerhafte Identitäten
Der EDSA reduziert den Onlinekauf auf einen reinen Warenaustausch. Dieses Verständnis entspricht nicht mehr der Realität. Digitale Kaufprozesse umfassen heute Gewährleistungs- und Servicephasen, die oft über Jahre reichen. Hinzu kommen hybride Produkte wie Software‑Lizenzen, vernetzte Geräte oder digitale Inhalte, deren Nutzung zwingend eine dauerhafte digitale Identität erfordert. Auch die Erwartung der Nutzerinnen und Nutzer an nahtlose Cross‑Device‑Prozesse setzt ein Kundenkonto voraus. Ein Gastmodus kann diese Anforderungen weder technisch noch vertraglich erfüllen. Ein Konto ist damit für viele Geschäftsmodelle integraler Bestandteil der Leistungserbringung.
Sicherheit durch authentifizierte Bereiche
Besonders kritisch bewertet der BVDW die Einschätzung des EDSA, wonach Gastbestellungen kein höheres Sicherheitsrisiko darstellen würden. Die Praxis zeigt das Gegenteil: E‑Mail als Kommunikationskanal ist anfällig für Missbrauch, Phishing und unbefugte Zugriffe. Nutzerkonten schaffen hingegen einen geschützten Bereich, ermöglichen die Nutzung moderner Authentifizierungsverfahren und stärken die Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen. Die Behauptung, ein Konto erhöhe das Risiko oder sei kein Sicherheitsgewinn, widerspricht grundlegenden IT‑Sicherheitsstandards.
Datensouveränität durch strukturierte Verwaltung
Auch datenschutzrechtlich ist das Nutzerkonto kein Problem, sondern ein Vorteil. Die für Bestellungen notwendigen Daten fallen sowohl im Gast‑ als auch im Konto-Modell an. Ein Konto bietet jedoch erheblich mehr Transparenz und Kontrolle: Nutzerinnen und Nutzer können ihre Daten selbst anpassen, Einwilligungen verwalten und Bestellinformationen einsehen. Gastmodelle erzeugen hingegen Medienbrüche, zusätzliche Identifikationsprozesse und potenzielle Fehlerquellen. Aus Sicht des BVDW entsprechen Nutzerkonten daher den Prinzipien von „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“.
Die Empfehlung des EDSA verengt den Blick auf Datenschutzfragen und vernachlässigt entscheidende technische, ökonomische und rechtliche Aspekte des E‑Commerce. Nutzerkonten sind ein wesentlicher Bestandteil digitaler Geschäftsmodelle, erhöhen die Sicherheit und stärken die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Der BVDW fordert daher eine Überarbeitung der Empfehlung. Statt Nutzerkonten pauschal zu problematisieren, sollten sinnvolle Löschkonzepte, Transparenz und klare Verantwortlichkeiten im Mittelpunkt stehen. Unternehmerische Freiheit und die Funktionsfähigkeit digitaler Märkte müssen dabei gewahrt bleiben.
