Praxistauglicher Verbraucherschutz braucht klare Definitionen und technische Realisierbarkeit
Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts eingereicht
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts eingereicht. Im Fokus steht die geplante Einführung einer verpflichtenden elektronischen Widerrufsfunktion für online geschlossene Fernabsatzverträge (§ 356a BGB-E). Der BVDW begrüßt das Ziel eines effektiven Verbraucherschutzes, kritisiert jedoch die bisher mangelnde technische und rechtliche Umsetzbarkeit der Vorschläge.
Begriff „Online-Benutzeroberfläche“ ist zu unklar
Der Referentenentwurf verwendet durchgehend den Begriff „Online-Benutzeroberfläche“. Was genau darunter zu verstehen ist, wird nicht konkretisiert. Diese Unschärfe führt zu erheblichen Unsicherheiten in der technischen Umsetzung. Der BVDW fordert deshalb eine klare Definition oder zumindest eine belastbare Leitlinie. Nur so kann eine einheitliche und rechtssichere Umsetzung gewährleistet werden.
Technische Umsetzung beim Gastkauf ist realitätsfern
Viele Plattformen ermöglichen Käufe ohne Kundenkonto. In diesen Fällen fehlt die Möglichkeit zur eindeutigen Identifikation oder Prüfung, ob ein Widerruf noch fristgerecht erfolgen kann. Eine pauschale, ständig sichtbare Widerrufsfunktion auf der Website wäre hier irreführend und rechtlich riskant. Der BVDW schlägt daher flexible technische Alternativen vor, etwa temporär verfügbare Links in E-Mails oder QR-Codes.
Login-basierte Widerruffunktion braucht aber rechtliche Klarheit
Wird ein Vertrag über ein Kundenkonto abgeschlossen, ist eine gezielte technische Umsetzung der Widerruffunktion möglich. Der Entwurf erkennt dies an, macht die Vorgabe jedoch nicht ausreichend verbindlich. Der BVDW fordert, diese Möglichkeit ausdrücklich im Gesetzestext zu verankern – inklusive der Option eines artikelbezogenen Teilwiderrufs.
Verbraucherschutz muss mit technischer Realität vereinbar sein
Guter Verbraucherschutz bedeutet Transparenz, Verständlichkeit und Vertrauen im Einklang mit praktikablen technischen Vorgaben. Deshalb fordert der BVDW die Anpassung der Vorgaben an die tatsächlichen digitalen Bedingungen und Geschäftsmodelle.