Wirtschaftspolitische Agenda

Digitalisierung gestalten – Wirtschaft stärken

Wirtschaftspolitik ist digital

In einer zunehmend digitalisierten Welt sind datengetriebene Innovation, digitale Geschäftsmodelle und intelligente Technologien zentrale Treiber von Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichem Wachstum. Will die Politik die Wirtschaft von morgen bereits heute stärken, muss sie die digitale Transformation aktiv gestalten und dabei die ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen konsequent mitdenken. 

In den bisher vorliegenden wirtschaftspolitischen Ansätzen auch der neuen Bundesregierung geschieht dies unzureichend. Die deutsche Politik klammert sich noch zu sehr an das alte Bild des Exportweltmeisters für Maschinenbau und Industrieprodukte. Dabei haben sich sowohl die geopolitische Situation als auch die Wertschöpfung bei Produkten radikal verändert. 

Ob Plattformökonomie, digitale Dienstleistungen oder die Sharing Economy: In den vergangenen zwei Jahrzehnten sind bekanntermaßen neue Märkte entstanden. Diese haben Strukturen, Konsumverhalten und die Spielregeln für wirtschaftlichen Erfolg grundlegend verändert. Unternehmen erzielen nicht mit Produkten, sondern mit der Nutzung von Daten für weiterführende Services und Dienstleistungen die langfristigen Gewinne.   

Die digitale Transformation verändert jedoch nicht nur Produkte, Services und Geschäftsmodelle. Sie verändert die Arbeitswelt in einem Maße, wie wir es seit der industriellen Revolution nicht mehr erlebt haben. Automatisierung und neue Technologien ersetzen einerseits Tätigkeiten und lassen ganze Berufszweige verschwinden, schaffen aber gleichzeitig auch neue Rollen, Qualifikationsprofile und flexible Beschäftigungsformen. Diese Dynamik birgt viel Potenzial, gerade für eine Gesellschaft, die vor einer enormen demografischen Herausforderung steht: von ortsunabhängiger Arbeit über neue Zeitmodelle bis zu niedrigeren Einstiegshürden in den Arbeitsmarkt. Diese mittelfristigen Veränderungen müssen bereits jetzt politisch und gesellschaftlich begleitet und moderiert werden. Gleichzeitig muss die Politik auch den langfristigen Auswirkungen auf die Gesellschaft durch die technologischen Veränderungen frühzeitig begegnen. 

Die Basis einer zukunftsgerichteten Wirtschaftspolitik ist eine moderne Arbeitsmarktpolitik. Nur so lassen sich die Chancen in echte Teilhabe und nachhaltige Beschäftigung überführen. Das bedeutet: Neue Arbeitsrollen und -bedingungen, lebenslanges Lernen und soziale Sicherheit müssen gemeinsam gedacht und gefördert werden. 

Um datenbasierte Geschäftsmodelle anbieten zu können, muss zudem endlich eine leistungsfähige digitale Infrastruktur zur Verfügung stehen. Deutschland muss die eigenen und europäischen Kapazitäten an Rechenleistung und Cloud konsequent und strategisch ausbauen. Dies betrifft am Ende auch die Frage der digitalen Souveränität, die Deutschland und Europa langfristig anstreben.  

Was ziehen wir nun aus diesen übergeordneten Erkenntnissen? 

Digitalisierung bedeutet Dynamik. Technologische und ökonomische Rahmenbedingungen ändern sich permanent. Eine zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik muss Schritt halten. Um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern, gilt es jetzt zu handeln. 

Als Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. unterteilen wir die zentralen Handlungsfelder:

  1. Stärkung datengetriebener Geschäftsmodelle als Zugpferd von morgen.
  2. Moderne horizontale Industriepolitik als Enabler für eine erfolgreiche Transformation. 

Zudem verstehen wir unsere wirtschaftspolitische Agenda nicht als starres Papier, sondern als lebendiges Dokument. Ein dynamischer Kompass, der sich flexibel an neue technologische Entwicklungen und wirtschaftliche Realitäten anpasst.  

Für eine digitale Zukunft, die allen nutzt.

Datengetriebene Geschäftsmodelle stärken

Deutschlands wirtschaftliche Zukunft ist datenbasiert. Wer heute nicht datengestützt denkt, verliert morgen den Anschluss. Innovation, Effizienz und Skalierung entstehen dort, wo Daten frei, sicher und intelligent genutzt werden können. Entscheidend für den Erfolg wird sein, ob uns die Übersetzung von Daten in wirtschaftliche und gesellschaftliche Wertschöpfung gelingt.

Was die Digitale Wirtschaft jetzt erwartet: 

  • Anerkennung des wirtschaftlichen Werts von Daten: Dies umfasst unter anderem den Aufbau einer interoperablen, EU-kompatiblen nationalen Datenhandelsplattform bis Ende 2027.
  • Praxisnahe und innovationsfreundliche Regulierung von Zukunftstechnologien: Dazu gehört der Aufbau eines Netzwerks von technologieoffenen Reallaboren für Zukunftstechnologien bis Mitte 2026.
  • Förderung einer chancenorientierten Datenkultur: Dazu gehört die Reform der Datenschutzaufsicht, die bis Ende 2025 starten muss: einheitlich, praxisnah, innovationsfreundlich.
  • Gezielte Grundlagenförderung Digitaler Ökosysteme: Dies umfasst auch die Erarbeitung eines langfristigen Finanzierungskonzepts für digitale Ökosysteme bis Ende 2026
  • Ein eigenes Verständnis der Plattformökonomie in Europa: Dies bedeutet unter anderem, die SPRIND mit klaren Aufträgen und zusätzlichen Mitteln auszustatten, um bis Mitte 2027 eine eigenständige Vision für einen europäische Plattformgedanken anzustoßen.

Im Detail heißt das:

Anerkennung des wirtschaftlichen Werts von Daten

Daten sind mehr als ein technisches Nebenprodukt. Sie sind ein wertvolles Wirtschaftsgut mit wachsender Bedeutung für Wertschöpfung und globalen Wettbewerb. Ihr Potenzial entfaltet sich, wenn sie nicht nur gesammelt, sondern gezielt gehandelt, lizenziert und in marktfähige Produkte oder Dienstleistungen übersetzt werden. Dazu braucht es Märkte und Plattformen, auf denen Daten rechtssicher, transparent und fair ausgetauscht werden können. 

Der Mittelstand, als Rückgrat der deutschen Wirtschaft, profitiert bislang nur begrenzt von dieser Entwicklung, da der Zugang zu Datenmärkten oft fragmentiert ist und klare Geschäftsmodelle fehlen. Gleichzeitig besteht bei Kund*innen, Unternehmen und Behörden oft Unsicherheit darüber, wie Daten genutzt, geteilt und geschützt werden können. 

Um den ökonomischen Wert von Daten voll auszuschöpfen, braucht es einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenaustausch, gezielte Förderung von Datenhandelsplattformen und neue Intermediärsmodelle, die Angebot und Nachfrage effizient zusammenbringen. 

Dabei gilt es staatliche wie auch privatwirtschaftliche Modelle gleichermaßen zu berücksichtigen. Gleichzeitig muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit bestehender datenbasierter Geschäftsmodelle gesichert werden. Denn auch heute bereits etablierte Modelle leisten einen Beitrag zur digitalen Vielfalt und müssen in ihrer wirtschaftlichen Tragfähigkeit gesichert werden. 

Deshalb fordern wir:

  • Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) soll federführend am Aufbau einer interoperablen, EU-kompatiblen nationalen Datenhandelsplattform in Kooperation mit bestehenden Initiativen wie Gaia-X und den sektoralen Datenräumen arbeiten. Als Pilot ist das Projekt bis Ende 2027 zu starten und soll bis 2029 in den Vollbetrieb übergehen.
  • Das BMDS soll in Co-Federführung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bestehende Innovationsprogramme wie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST), Digital Hub-Initiative bis Anfang 2027 überprüfen. Wo möglich und nötig sind die Förderprogramme für datengetriebene Designs zu ergänzen bzw. zu erweitern.
  • Das BMDS und das Bundesministerium des Innern (BMI) sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für vertrauenswürdige Datenintermediäre verbessern. Insbesondere für Datentreuhänder und Data Wallets im Sinne des Data Governance Act muss eine zertifizierbare, interoperable und marktwirksame Ausgestaltung dieser neuen Akteure ermöglicht werden. Für mehr Rechtssicherheit beim Teilen von Daten müssen in einem ersten Schritt der Data Governance Act und der Data Act so schnell wie möglich, aber spätestens bis Ende des ersten Quartals 2026 vom BMDS in Deutschland umgesetzt werden.
  • Das BMDS und das BMWE sollen im Zuge einer neuen Datenstrategie 2.0 einen Rahmen für das Whitelisting von Monetarisierungsmodellen erarbeiten. Damit erhalten Unternehmen mehr Rechtssicherheit, um neue Geschäftsmodelle schneller umzusetzen. Zudem schafft der Gesetzgeber einen klaren rechtlichen Rahmen für bestehende datengetriebene Geschäftsmodelle. Die Liste an Monetarisierungsmodellen soll kontinuierlich geprüft und, wo möglich, erweitert werden.
  • Die Bundesregierung soll zudem eine verbindliche Innovationsverträglichkeitsprüfung bei neuen Regulierungsvorhaben im Datenbereich bis zum Ende des Jahres 2027 einführen. Bei dieser müssen Regulierungsvorhaben systematisch auf ihre Auswirkungen auf bestehende Geschäftsmodelle geprüft werden. Gesetzesinitiativen sollen nur dann vorangetrieben werden, wenn die Innovationsfolgen akzeptabel sind oder Ausgleichs- bzw. Anpassungsmaßnahmen vorgesehen werden. 
Praxisnahe und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Zukunftstechnologien

Deutschland muss in der Lage sein, die Chancen von Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz (KI), Quantencomputing und Immersive Experiences konsequenter zu nutzen. Dabei entsteht Innovation häufig dort, wo neue Technologien in bestehende Wertschöpfungsketten integriert werden und Unternehmen die regulatorische Sicherheit haben, sie auch wirtschaftlich anzuwenden.  

Gerade für KMU braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie technologiegetriebene Geschäftsmodelle entwickeln und skalieren können. Dafür ist entscheidend, dass Regulierung Schritt hält, ohne Innovation durch Überregulierung auszubremsen. In vielen Fällen sind bereits vorhandene Gesetze auf die neuen Entwicklungen und Technologien anwendbar. Weitere Gesetzgebung ist häufig überflüssig. Diese Korridore muss der Gesetzgeber aktiv kommunizieren und Vertrauen in ihre Anwendung sicherstellen.   

Deshalb fordern wir: 

  • Ein Netzwerk von technologieoffenen Reallaboren für Zukunftstechnologien soll in Co-Federführung durch das BMDS und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie in Kooperation mit Industrie, Wissenschaft und Aufsichtsbehörden bis Ende 2026 aufgebaut werden. Die Labs dienen als regulatorisches Experimentierfeld über die KI-Verordnung hinaus und ermöglichen einen risikobewussten Praxistest innovativer Technologien. Eine spätere Anbindung an zentrale Innovations- oder Digitalagenturen soll bereits bei der Konzeption mitgedacht werden.
  • Die Bundesregierung unter Federführung des BMDS soll nach dem Vorbild des geplanten AI-Helpdesks auf EU-Ebene bis Ende 2027 ermöglichen, dass spezialisierte Anwendungsberatungsstellen für KMU bei zentralen Aufsichtsbehörden (z. B. Bundesnetzagentur, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)) eingerichtet bzw. ausgeweitet werden. Diese sollen die Unternehmen bei der Bewertung und Umsetzung technologiegetriebener Geschäftsmodelle begleiten. Die Beratung ist vollständig digital zugänglich und mit praxistauglichen Guidelines und Checklisten auszugestalten.
  • Die Hightech-Agenda der Bundesregierung soll mit Blick auf den Transfer von der Wissenschaft in die Praxis konsequent mit messbaren Zielen und sichtbaren Ergebnissen umgesetzt werden. Das Ziel ist, Forschung schneller zur marktfähigen Anwendung zu führen. Dafür braucht es klare Prioritäten und eine übergreifende Steuerung.
Förderung einer chancenorientierten Datenkultur

Deutschland braucht eine neue Kultur für den Umgang mit Daten. Die öffentliche Debatte und das daraus resultierende gefestigte Bild haben fast ausschließlich Probleme und Risiken im Blick. Dabei bietet die Nutzung von Daten enormes Potenzial für Innovation und Gesellschaft. Eine bessere Gesundheitsversorgung, intelligentere staatliche Leistungen und personalisierte Produkte und Services sind nur einige Beispiele.  

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schafft dafür bereits einen starken rechtlichen Rahmen. In der Anwendung fehlt es oft an Klarheit. Dafür braucht es eine Aufsicht, die die DSGVO einheitlich, praxisorientiert und innovationsfreundlich auslegt und verbindlich danach agiert. Zudem braucht es eine Beratung, bei der nicht der Standort über die Qualität entscheidet. Dafür sind Standards, Best Practices und Kooperation notwendig. Eine chancenorientierte Datenkultur bedeutet nicht, Risiken zu ignorieren. Es geht darum, Daten verantwortungsvoll zu nutzen, statt pauschal zu verhindern. 

Deshalb fordern wir: 

  • Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Reform der Datenschutzaufsicht und Bündelung bei der BfDI (Zeile 2095 ff.) muss bis zum Ende des Jahres 2025 durch die Bundesregierung angestoßen werden. Das BMDS soll hier in Co-Verantwortung mit dem BMI und dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) das parlamentarische Verfahren spätestens mit der Haushaltsaufstellung 2027 erfolgreich abschließen.
  • Die Bundesregierung und die tragenden Fraktionen sollen mit der erfolgreichen Umsetzung der Bündelung noch vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 die notwendige Umbenennung der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Beauftragte für die Datennutzung und die Informationsfreiheit vollziehen. Zudem soll in der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes eine explizite Anpassung der Praxis zu einer ermöglichenden Beratung im Einzelfall wie auch durch proaktive Leitlinien erfolgen.
  • Das BMDS soll federführend eine neue Datenstrategie 2.0 bis Mitte 2026 erarbeiten. Diese soll die Leitplanken für eine wirtschaftsorientierte, sektorenübergreifende Nutzung von Daten setzen. Sie muss die Potenziale datengetriebener Geschäftsmodelle und öffentlicher Innovationsprojekte systematisch erfassen, bündeln und priorisieren. Die Strategie dient als zentrales Orientierungsinstrument für alle Ressorts und benennt klare Maßnahmen zur Öffnung, Verknüpfung und Skalierung datenbasierter Wertschöpfung.
  • Der Digital-Gipfel der Bundesregierung muss zeitnah für 2026 wieder angestoßen werden. Fokus sollen die Themen Datenpolitik und datenbasierte Geschäftsmodelle sein. Eine zentrale Rolle in den Diskussionen sollen besonders deutsche KMUs einnehmen.  
Gezielte Grundlagenförderung digitaler Ökosysteme

Digitale Ökosysteme sind heute ein zentraler Faktor für wirtschaftlichen Erfolg und Innovation. Sie ermöglichen nicht nur den sicheren Austausch und die Wiederverwendung von Daten über Unternehmens- und Branchengrenzen hinweg, sondern schaffen neue Märkte, stärken bestehende Wertschöpfungsketten und senken Transaktionskosten. Unternehmen, die Teil solcher Ökosysteme sind, können ihre Produkte und Services schneller entwickeln, flexibler skalieren und auf Basis geteilter Daten völlig neue Geschäftsmodelle aufbauen. Für Deutschland und Europa ist der wirtschaftliche Hebel enorm. Gleichzeitig fördern sie den Markteintritt neuer Anbieter, was den Wettbewerb stärkt und Verbraucher*innen vielfältigere, passgenauere Angebote liefert.  

Um diesen Mehrwert zu heben, müssen Zugang, Infrastruktur, Regulierung und Finanzierung konsequent an den Erfordernissen dieser Ökosysteme ausgerichtet werden. Das heißt: technologische Exzellenz, klare Regeln, nachhaltige Investitionsstrukturen und aktive Beteiligung von Wirtschaft und öffentlicher Hand. 

Deshalb fordern wir: 

  • Das BMDS soll bis Ende 2026 verbindliche Standards für Schnittstellen, Interoperabilität und Datenportabilität für alle auf EU-Ebene anstoßen und zugleich den Einsatz von Open-Source-Lösungen fördern, um Unternehmen jeder Größe eine Beteiligung an digitalen Ökosystemen zu ermöglichen.
  • Eine leistungsfähige europäische Cloud-Infrastruktur soll als Basis für datengetriebene Geschäftsmodelle durch eine konsequente und kohärente Um- und Durchsetzung von bestehenden Gesetzen gefördert werden. Dafür muss der Data Act schnellstmöglich, aber spätestens bis zum Ende von Q1 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
  • Die Bundesregierung soll bis Ende Q4 2026 gemeinsam mit der EU-Kommission und der (Digitalen) Wirtschaft ein langfristiges staatlich gefördertes Finanzierungskonzept für digitale Ökosysteme vorlegen. Dieses Konzept muss bis Ende 2027 greifen und die Beteiligung privater Investoren und Public-Private-Partnerships (PPP) fördern, EU-Förderprogramme (z. B. „Digital Europe“) strategisch nutzen und steuerliche Anreize für Unternehmensbeteiligungen am Aufbau und Betrieb von Datenräumen schaffen. 
Ein eigenes Verständnis der Plattformökonomie in Europa

Die Plattformökonomie ist das erfolgreichste datengetriebene Geschäftsmodell. Und sie ist kein Monolith. Es gibt Marktplätze, B2B-Plattformen, Content-Plattformen, Infrastrukturanbieter und zunehmend auch staatliche Plattformmodelle. Genau deshalb brauchen Europa und Deutschland keine Kopien bestehender Plattformen, sondern müssen ein eigenes Plattformverständnis entwickeln.  

Der Plattformgedanke verändert wirtschaftliche Strukturen. Er löst lineare Wertschöpfungsketten ab, vernetzt Angebot und Nachfrage, zumeist in Echtzeit, schafft Skaleneffekte und bietet Unternehmen aller Größen Zugang zu neuen Märkten. In Europa können kulturelle, rechtliche und institutionelle Voraussetzungen ein Plattformökosystem ermöglichen, das Nutzerzentrierung mit Datenschutz, Offenheit mit Sicherheit und Innovation mit Vertrauen vereint. Damit dies gelingt, braucht es eine chancenorientierte Datenkultur. Und es braucht politische Rahmenbedingungen, die Vertrauen schaffen und neue Geschäftsmodelle und Wachstum ermöglichen.  

Deshalb fordern wir:  

  • Der Plattformgedanke muss sofort in allen wirtschafts- und digitalpolitischen Strategien und Gesetzesinitiativen dieser Legislaturperiode verankert und aktiv gefördert werden. Der Staat soll Vorbild sein: durch eigene plattformbasierte Services und die gezielte Unterstützung von Gründerinnen und Gründern, Start-ups und KMUs bei der Nutzung und der Anbindung von eigenen Diensten und Produkten an diese Plattform.
  • Das BMFTR soll die SPRIND innerhalb der nächsten zwei Jahre mit zusätzlichen Mitteln und klaren Aufträgen ausstatten, um Weichenstellungen für eine eigenständige europäische Plattformökonomie zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere innovative, datenschutzkonforme und nutzerzentrierte Plattformmodelle gefördert werden, die Europas kulturelle und rechtliche Besonderheiten widerspiegeln.
  • Die Beratungskompetenz für Plattformmodelle soll durch eine angemessen ausgestattete Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator (DSC) ermöglicht werden. Er muss bis Ende der Legislaturperiode in der Lage sein, ein proaktives und planungssicheres Beratungskonzept zu etablieren. Erste Beratungskonzepte sollten als Pilot bereits bis Ende 2026 getestet werden.
  • Ein Level-Playing-Field für alle Marktteilnehmer muss erreicht werden. Hierzu bedarf es auf EU-Ebene einer systematischen Evaluation der bestehenden digitalen Regeln und Gesetze. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass die Überprüfung bis Ende 2026 abgeschlossen wird und dazu beitragen, einheitliche praktikable Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die Rechtssicherheit und Fairness fördern.   

Datenpolitik als moderne horizontale Industriepolitik

Für eine resiliente, souveräne und wettbewerbsfähige Wirtschaft braucht es eine Industriepolitik, die nicht nur einzelne Branchen fördert, sondern sektorübergreifend Innovationen ermöglicht und vorantreibt. Daten sind der zentrale Produktionsfaktor des 21. Jahrhunderts. Sie verbinden Kapital und Talente und machen digitale Wertschöpfung erst möglich. Deutschland und Europa stehen angesichts einer neuen geopolitischen Lage, des Klimawandels und disruptiver Technologien vor weitreichenden Veränderungen. Noch haben sie die Wahl: Wollen sie diese verwalten oder den Wandel aktiv gestalten? Dafür braucht es eine industriepolitische Strategie, die technologieoffen, chancenorientiert und innovationsfreundlich ist. Mit klaren Spielregeln für den datengetriebenen Wettbewerb, souveränem Zugang zu gemeinsamen Dateninfrastrukturen, Anreizen für verantwortungsvolles Datenteilen, einer innovationsfreundlichen Regulierung, gezielter Finanzierung kapitalintensiver Geschäftsmodelle und einem starken europäischen Binnenmarkt. 

Digitalisierung und Daten sind längst kein Anhängsel mehr, sondern das Betriebssystem moderner Industriepolitik. Der Staat muss weniger darauf achten, was nicht erlaubt ist, sondern mehr dafür tun, dass Innovationen frei entfaltet werden können. 

Was die Digitale Wirtschaft jetzt erwartet: 

  1. Bürokratie abbauen, Förderung bündeln, Innovation ermöglichen: Das schließt die Evaluation aller Digital- und Innovationsgesetze bis Ende 2026 ein.
  2. Kapital für digitale Innovation mobilisieren: Dazu zählt der Entwurf für steuerliche Anreize zur Förderung digitaler Investitionen, insbesondere in Früh- und Wachstumsphasen bis Ende 2026.
  3. Europa stärken: Binnenmarkt vollenden und Souveränität aufbauen: Dies berücksichtigt die Einführung einer Binnenmarktverträglichkeitsprüfung bis spätestens 2027.
  4. Digitale Arbeitsplätze sichern, Talente fördern, Bildung neu denken: Dazu gehört die Schaffung eines digitalisierten Fachkräftevisum-Verfahrens mit multilingualem Antragstool und beschleunigter Anerkennung von Abschlüssen mit digitalen Skills innerhalb von vier Wochen bis Mitte 2026.

Im Detail heißt das:

Bürokratie abbauen, Förderung bündeln, Innovation ermöglichen

Deutschland hat enormes Innovationspotenzial. Von exzellenter Forschung bis zu technologischem Know-how. Doch der Weg von der Idee zum marktfähigen Geschäftsmodell ist unnötig schwer. Komplizierte Förderverfahren, fragmentierte Programme und überbordende Regulierung bremsen Gründer*innen und Unternehmen aus. Besonders digitale Geschäftsmodelle scheitern meist nicht an der Idee, sondern zu oft an Bürokratie. Wenn Compliance-Auflagen Innovation schon in der Erstehung ersticken, läuft etwas falsch. Nötig ist ein radikaler Perspektivwechsel. Eine Transformation der Industrie gelingt nur, wenn zukunftsfähige Geschäftsmodelle ermöglicht und gefördert werden.  

Dafür muss Förderpolitik digital, transparent und unternehmerischer werden. Es braucht klare Verfahren, niedrigschwellige Zugänge und Formate, die auch frühe, risikoreichere Entwicklungen unterstützen. Regulierung muss einfacher, flexibler und verhältnismäßig sein. One-Stop-Shops, digitale Antragswege und Auflagen mit Augenmaß sollten zum Standard gehören. Statt Innovation von Beginn an zu kontrollieren, sollte der Staat sie partnerschaftlich begleiten und ermöglichen. So entsteht ein Klima der Sicherheit, in dem auch Start-ups und KMU wachsen können. Mit weniger Verwaltungslast, mehr Chancenorientierung und einer Regulierung, die befähigt statt behindert.  

Deshalb fordern wir: 

  • Das BMDS soll alle Digital- und Innovationsgesetze bis Ende Q3 2026 evaluieren und diese auf Bürokratiehemmnisse hin prüfen. Das daraus resultierende Ergebnis umfasst konkrete Maßnahmen zur Entschlackung und benennt die verantwortlichen Akteure eindeutig.
  • Die Bundesregierung soll bis Ende 2027 unter Federführung des BMDS einen Plan für eine unabhängige, zentral organisierte Digitalagentur erarbeiten. Diese fungiert als Kompetenzzentrum, One-Stop-Shop und koordinierende Aufsicht für alle relevanten Digitalregulierungen. Die Digitalagentur muss Kompetenzen aus zersplitterten Strukturen bündeln, Datenschutz und Datennutzung integriert denken, technologische Expertise aufbauen und Unternehmen, Verwaltung und Bürger*innen praxisnah beraten. Grundlage ist eine klare gesetzliche Verankerung, die Doppelstrukturen vermeidet, Aufsichtsharmonisierung sicherstellt und die Innovationsfreundlichkeit der Regulierung stärkt. Die Digitalagentur ergänzt die operative Umsetzung von Datenstrategie und Reallaborpolitik durch eine wirtschaftsnahe, strukturierte Begleitung datengetriebener Innovationen.
  • Unter Federführung des BMFTR soll ein zentrales digitales Förderportal entstehen. Eine erste Version soll bis spätestens Ende 2026 online sein. Das Portal umfasst transparente, einfache und vollständig digitale Verfahren. Zudem ist es nicht nur Antrags- und Informationsplattform, sondern verbindet über ein automatisiertes Matching-Verfahren interessierte Stakeholder direkt mit passenden Fördermöglichkeiten. So gelangen Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen schneller und gezielter zu den für sie relevanten Programmen. Gleichzeitig müssen flexible, projektunabhängige Formate eingeführt werden, damit Geschäftsmodelle und nicht nur einzelne Leuchttürme gefördert werden. Förderformate brauchen klare Verwertungslogik, dynamische Entwicklungsräume und echte Nähe zur Wirtschaft.
Kapital für digitale Innovation mobilisieren

Besonders bei skalierbaren, daten- und technologieintensiven Innovationen ist der Kapitalbedarf hoch, lange bevor erste Umsätze entstehen. Privates Wagniskapital – insbesondere aus der Industrie, wird im internationalen Vergleich zu wenig eingesetzt. Staatliche Co-Investments sind fragmentiert, zu langsam und oft nicht auf digitale Geschäftsmodelle zugeschnitten. Viele Gründer*innen mit tragfähigen Ideen sehen sich gezwungen, ihre Unternehmung im Ausland zu realisieren oder Projekte einzustellen. Forschungsnahe Innovationen scheitern zudem häufig am fehlenden Kapital für den Übergang vom Labor in den Markt. Dem gegenüber stehen Akquisitionen vielversprechender europäischer Start-ups durch Konzerne außerhalb der EU, wodurch Wertschöpfung, geistiges Eigentum und strategische Technologien abwandern. 

Es braucht deshalb einen gemeinsamen Kraftakt von Staat und Industrie. Der Staat muss Risiken abfedern und Anreize schaffen, damit deutsche und europäische Unternehmen gezielt in Start-ups investieren. Zudem kann er in strategisch relevanten Bereichen als Mitinvestor auftreten. Die Industrie wiederum muss ihre Finanzkraft und Marktexpertise einsetzen, um datengetriebene Technologien schneller in den Markt zu bringen. Nur wenn Kapitalströme in einem relevanten Umfang mobilisiert und in den europäischen Innovationsraum gelenkt werden, lassen sich Wertschöpfung im eigenen Wirtschaftsraum halten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität langfristig stärken. 

Deshalb fordern wir: 

  • Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das BMWE sollen bis Ende 2026 in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission einen Entwurf für steuerliche Anreize für digitale Investitionen, insbesondere in Früh- und Wachstumsphasen, erarbeiten.
  • Das BMWE und die KfW Capital sollen bis Mitte 2027 staatliche Co-Investment-Programme mit klarem Fokus auf skalierbare Software-, Plattform- und KI-Modelle ausbauen. Darin vorgesehen ist eine verpflichtende private Co-Finanzierungsquote von mindestens 50 Prozent.
  • Das BMWE soll bis Ende 2027 einen „Deep Tech Wachstumsfond“ aufsetzen, der gezielt in Deep-Tech-Start-ups investiert und Anreize für Beteiligungen durch deutsche Konzerne schafft, um strategische Technologien und geistiges Eigentum in Europa zu halten.
  • Das BMFTR soll bis Ende 2027 die Programme zur gezielten Förderung von Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch einheitliche Regeln für geistiges Eigentum (IP), eine bessere Anbindung an Wagniskapital und eine koordinierte Förderpolitik überarbeiten, um diese Start-ups frühzeitig skalierungsfähig zu machen. 
Den europäischen Binnenmarkt vollenden und Souveränität aufbauen

Der europäische Binnenmarkt bleibt im Digitalbereich weit hinter seinem Potenzial zurück. Auch fünf Jahre nach der ausgerufenen Strategie EU 2020 liegt das Ziel des Digital Single Markets noch immer in weiter Ferne. Trotz zahlreicher Einzelregulierungen fehlt eine konsequent umgesetzte, grenzüberschreitende Vision, die Unternehmen Planungssicherheit und Skalierungsmöglichkeiten bietet. Nationale Sonderwege, etwa in der Anwendung der DSGVO, führen zu Rechtsunsicherheit, erhöhen Compliance-Kosten und mindern die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Anbieter.  

Wenn Europa und seine Industrie nicht immer mehr zum Konsumenten im digitalen Zeitalter werden wollen, muss jetzt gegengesteuert werden. Es braucht gemeinsame Standards, durchsetzungsstarke Institutionen, fokussierte Investitionen und ein Level-Playing-Field, das europäischen Innovationen echten Raum gibt. Dabei muss in Bezug auf die digitale Souveränität klar unterschieden werden, in welchen Bereichen Europa eigene Lösungen anstrebt, wo Kooperationen sinnvoll sind und welche außereuropäischen Technologien unter hohen Sicherheitsstandards integriert werden können.  

Deshalb fordern wir: 

  • Die Bundesregierung soll unter Federführung des BMDS auf eine vollständige Harmonisierung bei der nationalen Umsetzung von Rechtsakten, wie der DSGVO, AI Act, Data Act und Digital Markets Act bis Ende 2027 hinwirken. Dabei ist die Einbindung der Länder von entscheidender Bedeutung.
  • Die Bundesregierung soll bis Ende der Legislaturperiode eine Binnenmarktverträglichkeitsprüfung einführen, die alle zukünftigen nationalen Gesetze und Umsetzungen von europäischem Recht verpflichtend auf ihre Wirkung für den grenzüberschreitenden digitalen Geschäftsverkehr prüft.
  • Eine holistische Bedarfsanalyse durch das BMFTR soll die benötigte Rechenleistung für Deutschland und die Europäische Union bis Mitte 2026 ermitteln. Diese gilt es anschließend in die Hightech Agenda der Bundesregierung einzubeziehen und in konkrete Maßnahmen zu überführen. Dabei muss sowohl die gemeinsame Nutzung in der Europäischen Union als auch unterschiedliche Finanzierungsmodelle berücksichtigt werden. Bei öffentlich (co-)finanzierter Recheninfrastruktur muss der priorisierte Zugang für Start-ups und KMUs mit innovativen Geschäftsmodellen sichergestellt werden.
  • Die Bundesregierung soll sich in der laufenden Legislaturperiode auf europäischer Ebene für eine strategische Investitionsoffensive in digitale Schlüsseltechnologien (KI, Halbleiter, Quantencomputing) einsetzen und diese Strategie mit eigenen Bestrebungen harmonisieren. Zugleich braucht es einen realistischen Ansatz, der europäische Eigenständigkeit, gezielte Kooperation und sichere Integration externer Technologien in Balance bringt. 
Digitale Arbeitsplätze sichern, Talente fördern, Bildung neu denken

Die Industrie der Zukunft ist digital. Sie basiert nicht nur auf Kapital und Technologie, sondern vor allem auf Menschen mit den richtigen Fähigkeiten. Der demografische Wandel wird die bestehende Knappheit zunehmend verstärken. Der nationale Fachkräftemangel im IT- und Digitalbereich spitzt sich zu, während internationale Talente durch langwierige Visa- und Anerkennungsverfahren abgeschreckt werden. Auch die digitale Bildung entlang der gesamten Bildungskette ist unzureichend verankert. Schulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen können oft nicht mit der Dynamik technologischer Entwicklungen Schritt halten.  

Digitalisierung braucht Köpfe, und diese müssen frühzeitig gefördert, gezielt gewonnen und dauerhaft gebunden werden. Gleichzeitig braucht es eine Kultur des lebenslangen Lernens, die Menschen in allen Altersgruppen befähigt, technologische Veränderungen aktiv mitzugestalten. Bildungspolitik und Arbeitsmarktpolitik müssen daher konsequent zusammengedacht werden. Nur so gelingt es, die Chancen der digitalen Transformation in nachhaltige Beschäftigung, Teilhabe und Wohlstand zu überführen. 

Deshalb fordern wir: 

  • Das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das BMI sollen ein voll digitalisiertes Fachkräftevisum-Verfahren mit multilingualem Antragstool und beschleunigter Anerkennung von Abschlüssen bis Mitte 2026 schaffen.
  • Eine nationale Datenkompetenzinitiative von der Bundeszentrale für politische Bildung und dem BMFTR soll gemeinsam mit Akteuren aus der Zivilgesellschaft und bis Anfang 2027 entwickelt werden. Dieses beinhaltet modulare Materialien für Schulen, Familien und die Erwachsenenbildung sowie eine öffentlichkeitswirksame Kampagne.
  • Die Kultusministerkonferenz soll spätestens für das Schuljahr 2028/2029 verbindliche Mindeststandards für digitale Kompetenzen ab der Sekundarstufe I entwickeln. Diese umfassen unter anderem Datenkompetenz, algorithmisches Denken, digitale Projektarbeit und Grundlagen der KI-Nutzung. Die Länder setzen diese Standards eigenverantwortlich in ihren Curricula um. 

Was jetzt zählt

Die Digitale Wirtschaft ist längst kein Nischensektor mehr – sie wird immer stärker zum Rückgrat, Innovationstreiber und zur Wachstumsquelle für die gesamte Volkswirtschaft. Wer Wirtschaftspolitik zukunftsfest gestalten will, muss digitale Geschäftsmodelle, Datenpolitik und Industriepolitik gemeinsam denken. Was es dafür jetzt braucht, ist politischer Gestaltungswille und strategische Priorisierung. 

Als Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. stehen wir mit Know-how aus den Märkten, aus der Praxis, aus der Perspektive der Unternehmen gerne bereit. Unsere Agenda ist ein Angebot zur Zusammenarbeit an alle Akteure der politischen Arena, die Daten nicht nur verwalten, sondern mit ihnen Zukunft gestalten wollen. 

Digitalisierung gestalten – Wirtschaftspolitische Agenda downloaden!

Jetzt den Blick nach vorn richten. Unsere wirtschaftspolitische Agenda zeigt, wie die Bundesregierung Deutschlands Wirtschaft zukunftsfähig machen kann.

Agenda herunterladen

Warning: Trying to access array offset on value of type null in /var/www/html/wp/wp-content/themes/bvdw/inc/template-functions/theme/custom-functions.php on line 506

Warning: Trying to access array offset on value of type null in /var/www/html/wp/wp-content/themes/bvdw/inc/template-functions/theme/custom-functions.php on line 506