BVDW Webinar – Hinweisgeberschutzgesetz — Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchg) in der Praxis – Aktuelle Situation, Praxisbericht, Ausblick

Am 2. Juli 2023 ist nach der europarechtlichen Umsetzungsfrist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchg) in Deutschland in Kraft getreten. Im Webinar möchten wir Ihnen als Mitglieder aufzeigen, was Sie als Unternehmen beachten müssen, wer ein internes Hinweisgebersystem installieren muss und wie mit Meldungen umgegangen werden sollte. Der Fokus liegt auf der praktischen Umsetzung und den konkreten Auswirkungen auf die eigenen Abläufe im Unternehmen.

Das Gesetz soll Hinweisgebern bei der Meldung von Verstößen schützen und verpflichtet Unternehmen dazu, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Über das Hinweisgebersystem können insbesondere Beschäftigte Hinweise zu Ethik-, Compliance- und Gesetzesverstößen im Unternehmen melden, etwa aus den Bereichen Korruption, Bestechung, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Für die Einrichtung des Hinweisgebersystems gelten je nach Unternehmensgröße verschiedene Fristen. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen das Hinweisgeberschutzgesetz seit dem 02.07.2023 umgesetzt haben. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten hingegen, haben bis zum 17.12.2023 Zeit.

Inhalte des Webinars

Hintergrund

Bisherige Rechtslage und Gesetzgebungsverfahren
Sinn und Zweck der Gesetzgebung
Zentrale Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetz

Anwendungsbereich

Meldestellen und Meldekanäle
Offenlegungspflichten
Schutzsysteme und Sanktionen

Tipps für die Praxis Checkliste

Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen
Umgang mit Meldungen
Externe Dienstleister als Teil der Lösung

Datum 07.09.2023
Uhrzeit 13:00 – 14:00 Uhr
Ort Online
Veranstalter BVDW
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Speaker

David Pfau
Marin Zimaj
Rechtsanwalt
David Pfau
David Pfau

Außerdem Head of Data & Privacy bei conreri digital development GmbH 

conreri digital development gmbh
DITAR legal Rechtsanwaltskanzlei

Kontakt

Noelle Germer
Senior Event-Managerin
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