Webinar – Hinweisgeberschutzgesetz — Aktuelle Rechtslage, Anwendungsbereich und Praxistipps

Am 2. Juli 2023 ist nach der europarechtlichen Umsetzungsfrist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchg) in Deutschland in Kraft getreten. Im Webinar möchten wir Dir aufzeigen, was ein Unternehmen beachten muss, wer ein internes Hinweisgebersystem installieren muss und wie mit Meldungen umgegangen werden sollte. Der Fokus liegt auf der praktischen Umsetzung und den konkreten Auswirkungen auf die eigenen Abläufe im Unternehmen.

Das Gesetz soll Hinweisgebern bei der Meldung von Verstößen schützen und verpflichtet Unternehmen dazu, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Über das Hinweisgebersystem können insbesondere Beschäftigte Hinweise zu Ethik-, Compliance- und Gesetzesverstößen im Unternehmen melden, etwa aus den Bereichen Korruption, Bestechung, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Achtung: Für die Einrichtung des Hinweisgebersystems gelten je nach Unternehmensgröße verschiedene Fristen. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen das Hinweisgeberschutzgesetz seit dem 2. Juli 2023 umgesetzt haben. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten hingegen, hatten bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.

Datum 11.01.2024
Uhrzeit 12:30 – 13:30 Uhr
Ort Online
Veranstalter BVDW
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Inhalte des kostenfreien Webinars

Hintergrund
  • Bisherige Rechtslage und Gesetzgebungsverfahren
  • Sinn und Zweck der Gesetzgebung
  • Zentrale Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetz
Anwendungsbereich
  • Meldestellen und Meldekanäle
  • Offenlegungspflichten
  • Schutzsysteme und Sanktionen
Tipps für die Praxis Checkliste
  • Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen
  • Umgang mit Meldungen
  • Externe Dienstleister als Teil der Lösung

Speaker

David Pfau
Marin Zimaj
Rechtsanwalt
David Pfau
David Pfau

Außerdem Head of Data & Privacy bei conreri digital development GmbH 

conreri digital development gmbh
DITAR legal Rechtsanwaltskanzlei

Kontakt

Noelle Germer
Senior Event-Managerin
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