Pay or Consent: EDSA steht vor richtungweisender Debatte
Stellungnahme, 06.10.2025
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) befasst sich in seinem 109. Plenarmeeting erneut mit der Handhabung von „Pay or Consent“-Modellen. Statt eines konkreten Entwurfs einer Leitlinie wird es nur eine allgemeine Diskussion zu Um- und Durchsetzungsstrategien geben. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. erwartet dafür die Berücksichtigung der aktuellen Praxis in Wirtschaft und Aufsicht.
„Pay or Consent“ ist rechtlich zulässig, bildet die Grundlage für zahlreiche Angebote im Internet und ist längst gelebte Realität. Das Modell gewährleistet die Refinanzierung Digitaler Dienste, Inhalte und Produkte. Es ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, eröffnet Innovationsmöglichkeiten und sichert unternehmerische Gestaltungsfreiheit bei Einhaltung aller Datenschutzvorschriften. Mittlerweile ist das Modell bei Wirtschaft, Gesellschaft und Aufsicht gleichermaßen etabliert. Diese gelernte Praxis und Akzeptanz macht aus Sicht des BVDW eine Leitlinie nicht mehr zwingend. Sollte sich der EDSA dennoch für eine Erarbeitung aussprechen, kann der Beschluss der Datenschutzkonferenz Vorbild und zugleich Basis einer EU-weiten Leitlinie sein. So lassen sich zukünftig „Pay or Consent“-Modelle einheitlich, rechtssicher und praxisnah gestalten.
Der BVDW warnt davor, die Leitlinie für eine verpflichtende Erweiterung des Modells zu nutzen. Damit überschreitet der EDSA nicht nur sein Mandat. Er verkennt zudem die gelebte Realität von Unternehmen und Nutzer*innen. Nach Ansicht des Digitalverbandes gibt es für eine „dritte Option“ keine rechtliche Grundlage – weder in der DSGVO noch in der ePrivacy-Richtlinie.