BDSG: Keine Grundlage für einen zukunftsfähigen Datenschutz

Pressemitteilung, 07.02.2024

Zum heute im Kabinett verabschiedeten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes erklärt Dirk Freytag, Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V.:

„Erneut bleibt die Bundesregierung weit hinter den Erwartungen der Digitalen Wirtschaft wie bereits beim Referentenentwurf. In Deutschland sind über 1.100 zuständige Personen verteilt auf 18 zuständige Behörden für die Datenschutzaufsicht zuständig. Damit sind wir Spitzenreiter in der EU bei Komplexität und Innovationshemmnis in puncto DSGVO-Anforderungen. Das BDSG nun anzupassen ist zwar ein erster richtiger Schritt, aber nicht ausreichend. In Zeiten von Künstlicher Intelligenz mit neuen Anforderungen an Daten darf Deutschland sich nicht weiter selbst ein Bein stellen. Datenschutz und Datennutzung müssen endlich in Einklang gebracht werden, zwischen Datenstrategie und Gesetzgebungsrealität ist eine Kohärenz zwingend.

Der jetzt verabschiedete Entwurf hat die Chance vertan, die Aufsichtsbehörden der Länder zu harmonisieren und so die Aufsichtsstruktur zukunftsfähig zu machen. Damit fehlt die Grundlage für eine starke datenorientierte mittelständische Wirtschaft, die mit neuen Geschäftsmodellen Wohlstand und Nutzen für uns alle bringen könnten. Fortschritt wagen ist etwas anderes. Dazu braucht es keine kosmetischen Feinkorrekturen, sondern vielmehr ein aus der demokratischen Mitte notwendigen Konsens für einen zukunftsfähigeren und einheitlichen Datenschutz in Europa, aber auch in Deutschland.“

 

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Timo Weigl
Bereichsleiter Politik & Kommunikation
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