Apples AppStore und seine DMA-Umsetzung: Raubrittertum statt „Alternative“

News, 02.02.2024

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. kritisiert Apples Pläne zur Umsetzung der neuen europäischen Gatekeeper-Regelungen.

Seit dem 2. November 2022 ist der Digital Markets Act (DMA) in Kraft. Die Regeln entfalten ab März 2024 ihre Geltung. Mit der Verordnung will die EU dazu beitragen, ein faireres digitales Ökosystem zu schaffen. Wie schwierig sich dieses Unterfangen in der Praxis allerdings darstellt, zeigt Apples aktueller Anpassungsvorschlag für seinen App Store und dessen Bezahloptionen.

Bei der neuen Auswahlmöglichkeit der Geschäftsbedingungen für den App Store handelt es sich nämlich für viele Entwickler um keine echte Alternative zum Status Quo. Unter den alten Geschäftsbedingungen bleibt alles beim Alten. Entwickler zahlen 30 Prozent ihres Jahresumsatzes aus kostenpflichtigen App-Downloads und In-App-Käufen an Apple (kleinere Entwickler unter eine Million Dollar Umsatz 15 Prozent). Unter den neuen Geschäftsbedingungen senkt Apple zwar seine eigenen Gebühren, führt aber im gleichen Atemzug eine neue Abgabe ein – ganz im Stil eines Raubritters.

Ab einer Million Downloads wird zusätzlich eine neue Gebühr von 0,50 Euro für jeden weiteren Download fällig. Dies betrifft neben dem Apple App Store auch mögliche alternative App Stores. Mit der so genannten „Core Technology Fee“ führt Apple seine eigene „Quasi-Steuer“ ein, die jederzeit ohne Vorwarnung erhöht werden kann. Bei alternativen Angeboten beruht sie zudem auf keiner direkten Gegenleistung. Bieten Unternehmen und Entwickler ihre Apps auf einer alternativen Plattform an, sind neben den dortigen Kosten auch die Gebühr an Apple zu entrichten. Wer App-Marktplatz-Anbieter sein kann und ob Apps es auf Applegeräte schaffen, entscheidet abgesehen davon schlussendlich immer noch Apple.

Aus Sicht des BVDW handelt es sich bei den neuen Bedingungen für viele Entwickler um keine echte Alternative. Vielmehr wird damit die eigene Machtposition noch einmal unterstrichen. Auch die Nutzerinnen und Nutzer verlieren damit die Möglichkeit auf eine größere Auswahl an Apps und Diensten, die sie zu günstigeren Konditionen über alternative Marktplätze beziehen könnten. Mehr Auswahl und Kontrolle, wie es der DMA vorsieht, gibt es in dieser Umsetzung nicht. Das mit dem DMA verbundene Ziel wird in keiner Weise erfüllt. Die Europäische Kommission ist jetzt gefordert, das Gesetz durchzusetzen und Apples Missachtung der Zielvorgaben zu unterbinden, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.

Kontakt

Timo Weigl
Bereichsleiter Politik & Kommunikation
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