Social-Media-Qualitätszertifikat

Dieses Qualitätszertifikat bescheinigt Dienstleistern Social Media Know-how und eine professionelle Arbeitsweise.

Social Media umfasst eine Vielzahl digitaler Medien und Technologien, die es Werbungtreibenden ermöglichen, mit Verbrauchern in Kontakt zu treten. Das Social-Media-Qualitätszertifikat bescheinigt Dienstleistern mit expliziten Geschäftstätigkeiten im Geschäftsbereich Social Media Know-how und eine professionelle Arbeitsweise in einem oder mehreren der folgenden Kompetenzfelder:

  • Social Media Strategie
  • Social Media Marketing
    • Social Media Advertising und/oder
    • Social Media Content und/oder
    • Social Media Relations

Bewerben können sich Agenturen oder Unternehmen mit Beratungstätigkeiten, wenn sie Social-Media-Dienstleistungen für Werbungtreibende erbringen.

Dienstleister, die sich bewerben, stellen sich einer Prüfung, bei der sie von einer neutralen Instanz in den Kriterien Arbeitsweise, Kundenzufriedenheit, Erfahrung und Engagement bewertet werden. Unter anderem werden dabei ausgewählte Kundenprojekte von einem Expertenbeirat beurteilt. Werbungtreibenden bietet das Zertifikat Orientierung und unterstützt bei der Auswahl der richtigen Partner.

Eine Mitgliedschaft im BVDW ist keine Voraussetzung.

Einreichung Oktober & April
Gültig ab Entsprechend ab Januar oder Juli
Gültigkeit 24 Monate
Jetzt anmelden

Prozessablauf

Preise

Alle Preise zum BVDW-Qualitätszertifikaten sind Nettopreise.

BVDW Mitglieder Nicht-Mitglieder
Einreichung 1.750 € 3.000 €
Siegel tragen 750 €1.000 €
Nachprüfung750 €750 €
Gültigkeit 24 Monate 24 Monate

Expertenbeirat

Aufgabe des Social-Media-Expertenbeirates ist die Bewertung ausgewählter Kundenprojekte eines Dienstleisters, der sich um das Social-Media-Qualitätszertifikat bewirbt. Darüber hinaus fungiert er als Kontrollorgan. Die Mitglieder des Beirates erhalten die Projekte der Bewerber anonymisiert zur Begutachtung. Bei einem gemeinsamen Prüfungstermin diskutieren die Mitglieder des Beirates die vorbereiteten Bewertungen und einigen sich auf ein Endergebnis.

Der Social-Media-Expertenbeirat besteht aus renommierten Personen der Branche und wird per Wahl besetzt. Er setzt sich paritätisch aus Unternehmens-, Agentur- und unabhängigen Beratern zusammen. Diese Zusammensetzung gewährleistet die für eine faire Bewertung nötige Neutralität des Gremiums.

Mitglieder des Expertenbeirats

FAQ

Was bedeutet das Zertifikat?

Das BVDW Zertifikat für Social-Media-Dienstleister ist ein von der Fokusgruppe Social Media entwickeltes Qualitätssiegel, das eine seriöse und professionelle Arbeitsweise bescheinigt. Zertifizierte Unternehmen dürfen das Siegel tragen, um sich als qualifizierte Social-Media-Dienstleister gegenüber Kunden darstellen zu können.

Wer kann teilnehmen?

Um das Zertifikat können sich Dienstleister mit expliziten Geschäftstätigkeiten im Bereich Social Media (Agentur, Technologieanbieter oder Unternehmen mit Beratungstätigkeiten für den Kunden bei Social-Media-Dienstleistungen) bewerben. Antragsberechtigt sind dabei sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder des BVDW.

Welche Kriterien sind maßgeblich?

Das Zertifikat setzt sich aus folgenden Teilaspekten zusammen:

  • Erfahrung 20%
  • Arbeitsweise 40%
  • Kundenzufriedenheit 30%
  • Engagement am Markt 10%
Was muss ich einreichen?

Antragsunterlagen:

  • Unterschriebene Ehrenerklärung sowie Online-Antragsbogen mit zugehörigen Antragsunterlagen
  • drei Kunden zur Befragung (für das Social-Media-Strategie-Qualitätszertifikat), Angabe von zwei Projektreferenzen in der Präsentationsvorlage (für das Social-Media-Marketing-Qualitätszertifikat)
  • die eingereichten zwei Projektreferenzen müssen jeweils einer der folgenden Kerndisziplinen zugeordnet werden (zwei aus drei Möglichkeiten): Social Media Advertising und/oder Social Media Content und/oder Social Media Relations
  • Kopie des Handelsregistereintrages
  • Nachweis über Social-Media-Auftrag aus dem vorletzten, abgeschlossenen Geschäftsjahr
  • Auszug aus der Stellenbeschreibung und ggf. weiterer Mitarbeiterqualifikationen der aufgeführten Mitarbeiter
  • Angabe vom mindestens drei Kunden inkl. Kontaktmöglichkeit für die unabhängige Kundenbefragung
  •  
Bis wann muss alles eingereicht sein?

Der Bewerbungszeitraum beginnt Anfang Oktober des Vorjahres. Alle Antragsunterlagen müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht sein. Eine Zertifikatserteilung erfolgt dann zum 01.01. des Folgejahres. Das Zertifikat ist für zwei Jahre gültig.

Ein zweiter Bewerbungszeitraum beginnt im April des laufenden Jahres. Alle Antragsunterlagen müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht sein. Eine Zertifikatserteilung erfolgt dann zum 01.07. des laufenden Jahres. Das Zertifikat ist für zwei Jahre gültig.

Wie wird geprüft?

Anhand der eingereichten Antragsunterlagen werden die Kriterien Erfahrung, Arbeitsweise und Engagement am Markt anhand einer 10-Punkte-Skala bewertet. Das Kriterium Kundenzufriedenheit wird durch die Abfrage von Kundenreferenzen geprüft.

Das Prüfungsgremium setzt sich aus einem Erst- und ggf. Zweitprüfer der Gremienleitung der Fokusgruppe Content Marketing & Communications im BVDW, dem zuständigen Manager Digital Business sowie einem Social-Media-Expertenbeirat zusammen. Die Prüfer erhalten die eingereichten Antragsunterlagen zur Einsicht und prüfen diese einzeln nach dem Vier-Augen-Prinzip und anhand des niedergelegten Kriterienkatalogs. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einer Bewertungsmatrix dargestellt.

Sämtliche Prüfungsergebnisse des Prüfungsgremiums werden auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit anhand des Kriterienkatalog durch den zuständigen Manger Digital Business im BVDW validiert. Die Bewertung zur Arbeitsweise wird dem Social-Media-Expertenbeirat zur abschließenden Begutachtung vorgelegt.

Der BVDW behandelt alle Anträge streng vertraulich. Sämtliche Kundenreferenzen werden direkt von der Geschäftsstelle des BVDW eingefordert. Das Prüfungsgremium bekommt lediglich eine zusammenfassende Auswertung der Befragungsergebnisse ohne Nennung der zugrundeliegenden Kundendaten genannt.

Wie setzt sich der Social-Media-Expertenbeirat zusammen?

Der Social-Media-Expertenbeirat setzt sich aus von der Fokusgruppe Social Media im BVDW gewählten Delegierten jeweils zwei Experten pro Kompetenzbereich aus dem Gremium sowie externen Social-Media-Experten, mit umfassender Erfahrung am Markt, zusammen. Dieser kann ebenso Mitglieder wie auch Nicht-Mitglieder berücksichtigen und ist auf maximal zehn Delegierte beschränkt.

Wie wird bewertet?

Jeder Prüfer erhält die eingereichten Antragsunterlagen zur Einsicht und prüft diese einzeln und anhand des darin enthaltenen Kriterienkatalogs. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einem Bewertungsprüfbogen dargestellt.

Sämtliche Bewertungen erfolgen anhand eines Punktesystems.
10. „ausgezeichnet, hervorragend”
9: „sehr gut“
8: „gut“
7: „zufriedenstellend“
6: „genügend“
5: „nicht genügend“
4: „unzureichend“
3: „sehr unzureichend“
2: „entschieden unzureichend“
1: „extrem unzureichend“
0: „nicht bewertbar“

Beim Kriterium Kundenbewertung sind Enthaltungen („nicht bewertbar“) möglich. Im Falle von Enthaltungen reduziert sich die maximal zu vergebene Punktzahl in diesem Kriterium um jeweils 10 Punkte.
Referenzen mit weniger als 80 Prozent beantworteter Fragen können nicht in die Bewertung aufgenommen werden.

Die Bewertung eigener Unternehmen durch die Prüfer ist ausgeschlossen.
Enthaltungen fließen nicht in die Bewertung ein.

Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:

  • 10% – Engagement am Markt
  • 20% – Erfahrung
  • 30% – Kundenzufriedenheit
  • 40% – Arbeitsweise

Für alle Gewichtungsschwellen gilt, dass diese jeweils nur ungeteilt in die Bewertung einfließen („Ganz oder gar nicht“-Prinzip).
Bsp.: Werden im Kriterium Erfahrung mind. 80 Prozent erreicht, hat man das Kriterium und damit 20 Prozent der zum Bestehen mindestens erforderlichen 80 Prozent der Gesamtbewertung bestanden. Werden innerhalb des Kriteriums 80 Prozent nicht erreicht, hat man das gesamte Kriterium nicht erfüllt, und erhält somit die 20 Prozent nicht.

Wann habe ich bestanden?

Das Zertifikat wird verliehen, wenn

  • in jeder Kategorie mindestens 80 Prozent der jeweils zu vergebenen Punkte erreicht werden und
  • wenn die Summe der gewichteten Kriterien mind. 80 Prozent beträgt.
Wie lange dauert der Ablauf?

Vorausgesetzt alle Antragsunterlagen liegen vollständig und rechtzeitig vor, vergehen zwischen Antragsstellung und Vergabe des Zertifikats üblicherweise ca. drei Monate.

Was bekomme ich, wenn ich bestanden habe?

Im Falle des Bestehens erhalten Sie von uns zunächst eine E-Mail, welche eine kumulierte Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse, sowie das Siegel in digitaler Form enthält.

Sie sind dann befugt, das Siegel für den angegebenen Zeitraum zu führen. Weiterhin erhalten Sie eine Zertifizierungsurkunde und werden in der Pressekommunikation, sowie auf der Webseite des BVDW entsprechend erwähnt.

Was ist, wenn ich nicht bestehe?

Im Falle des Nicht-Bestehens der Zertifizierung werden Sie von uns schriftlich informiert. Neben der kumulierten Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse enthält das Schreiben eine Kurz-Begründung zu den einzelnen Kriterien.

Kann ich mich nach Ablauf des Siegels erneut zertifizieren lassen?

Ja, der BVDW bietet halbjährlich eine erneute Zertifizierung an.

Kontakt

Jana Hamalides
Senior Manager Audit & Certification
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