DMEXCO Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen DMEXCO 2023 Gewinnspiel - Freikarten für den Deutschen Digital Award 2024
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem DMEXCO 2023 Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen.
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Schumannstraße 2, 10117 Berlin; info@bvdw.org
(3) Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. sowie verbundener Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
(2) Teilnehmer ist immer nur eine bestimmte natürliche Person, juristische Personen können
nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme, etwa unter Pseudonym oder weiteren E-Mail-
Adressen ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.
(3) Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen, ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt.
(4) Sollten die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft sein, ist der Veranstalter nicht verpflichtet nach der richtigen Adresse zu forschen. Mögliche Nachteile aus der Angabe der falschen Kontaktdaten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
(4) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig
(5) Teilnahmeschluss ist der 21.09.2023/ 13 Uhr MEZ.
(6) Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, ist es notwendig, ein am Messestand des Veranstalters zu erhaltendes Formular auszufüllen und auf diesem 12 Aufkleber verschiedener Aussteller aufzubringen, die Mitglied des Veranstalters sind. Die Aufkleber sind jeweils an den Messeständen der Aussteller zu erhalten. Das ausgefüllte und mit den 12 Aufklebern versehene Formular muss bis zum Teilnahmeschluss am DMEXCO Messestand des Veranstalters abgegeben werden. Nach Teilnahmeschluss eingehende Formulare werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern werden zwei Freikarten für den Deutschen Digital Award (DDA) 2024 verlost.
(2) Die Gewinner werden am 21.09.2023 um 14 Uhr MEZ auf dem BVDW-Messestand der DMEXCO nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhender Verlosung ermittelt und mit der Verlosung direkt am Messestand des Veranstalters benachrichtigt.
(3) Die Teilnehmer müssen um 14 Uhr MEZ am 21.09.2023 am Messestand des Veranstalters vor Ort sein, um im Fall des Gewinns, diesen auch erhalten zu können. Ist der ausgeloste Gewinner nicht anwesend, ist der Gewinn hinfällig und es folgte eine erneute Verlosung.
(3) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(4) Die Gewinne werden dem Gewinner per Voucher vor Ort ausgehändigt. Der Gewinner wird im Nachgang vom Veranstalter per E-Mail kontaktiert, um die notwendigen Details für die Teilnahme an dem Deutschen Digitalaward 2024 zu klären, so dass die entsprechenden Freikarten ausgestellt werden können. Mit Übergabe des Gewinns geht die Gefahr auf den Gewinner über.
(5) Eine Auszahlung eines Preises in bar oder ein Tausch des Gewinnes ist nicht möglich, der Gewinn ist nicht an Dritte übertragbar.
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Die Kontaktdaten des Teilnehmers wie Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse werden zur Durchführung des Gewinnspiels im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erhoben, verarbeitet und genutzt.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig. Die Voraussetzung für die Teilnahme ist die Erteilung einer jederzeit widerruflichen Werbeeinwilligung in die Kanäle-E-Mail und Telefon. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., Schumannstraße 2, 10117, Berlin nutzt die Kontaktinformationen für eine werbliche Ansprache bezüglich Veranstaltungen und weiteren Services des Verbandes. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt. Die Einwilligung können Sie unter datenschutzbeauftragter@bvdw.org für die Zukunft widerrufen. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.bvdw.org/datenschutz/.
(1) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspielen entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden vom Veranstalter (seinen Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(2) Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Berlin, September 2023