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Einreichung einer kartellrechtlichen Klage gegen Apple
Das Ressort Data Economy des BVDW beschäftigt sich im Arbeitskreis „Consent Management“ nach wie vor intensiv mit den neuen Regelungen zum Tracking, die Apple mit iOS14 nun eingeführt hat.
Insbesondere wird weiterhin kritisiert, dass es kaum möglich ist, die Consent-Abfrage anzupassen und somit eine datenschutzkonforme Einwilligung sicherzustellen, wodurch enorme wirtschaftliche Auswirkungen und Risiken erwartet werden. Aber auch die Eigeninteressen von Apple stehen in der Kritik. Somit wurde die kartellrechtliche Komponente der Änderungen weiter in den Blick genommen und der BVDW hat diverse Diskussionen und Gespräche angestoßen.
Künftig ist es so, dass Apple zusätzlich zu der bereits von den App-Entwicklern eingeholten Einwilligung dazu verpflichtet, standardmäßig ein Opt-In-Fenster anzuzeigen, wenn Nutzerdaten verarbeitet werden sollen. Hier müssen Entwickler nun den Usern nach den Vorgaben von Apple erläutern, warum sie tracken wollen. Apps ohne dieses zusätzliche Opt-In-Fenster will Apple nicht mehr genehmigen.
Durch diese einseitig auferlegten Maßnahmen schließt Apple faktisch alle Wettbewerber von der Verarbeitung kommerziell relevanter Daten im Apple-Ökosystem aus. Gleichzeitig nimmt der Konzern seine eigenen (Werbe-)Dienste jedoch von den geplanten Änderungen aus und sammelt selbst erhebliche Mengen Nutzerdaten.
Spitzenverbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft haben nun beim Bundeskartellamt in Bonn eine Beschwerde gegen Apple eingereicht. Sie machen geltend, dass das Unternehmen mit seinem Programm „App Tracking Transparency“ (ATT) seine Marktmacht missbraucht und gegen Kartellrecht verstößt. Die Beschwerdeführer stützen sich insbesondere auf neue Vorschriften im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Anfang des Jahres in Kraft getreten sind und dem Bundeskartellamt ein effektiveres Durchgreifen gegen Missbrauch durch dominante Marktteilnehmer wie Apple ermöglichen. Der BVDW hat diese Entwicklung mitangestoßen und unterstützt das Vorgehen.
Die gesamte Pressemitteilung der Beschwerdeführer kann HIER eingesehen werden.