Recht im E-Commerce - ein weites Feld.

Eine umfassende und abschließende Erarbeitung und Aufstellung der Problemfelder in diesem Bereich ist nicht möglich. Dennoch aber haben wir einige wesentliche Informationen bereitgestellt, die einen guten Überblick über relevante Rechtsfragen im E-Commerce vermitteln.

  • Rechtsauffassung und Praxishinweise der Obersten Landesjugendbehörden zum Versandhandel nach § 1 Abs. 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG)
    pdf zum Download mehr...

  • Rechtsauffassung und Praxishinweise zum Versandhandel nach § 1 Abs. 4 JuSchG
    Stellungnahme der FSM als pdf zum Download mehr...
 

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen und Tipps zum Thema E-Commerce finden Sie hier:

  • Neue Widerrufsbelehrung im Fernabsatzrecht ab 1. April 2008 - mehr...
  • Apotheken und Werbung - worauf man achten muss - mehr...
  • Übersicht über Rechte und Pflichten von Anbietern und Kunden im elektronischen Geschäftsverkehr - mehr... 
  • Das aktuelle Trusted Shops Praxishandbuch (kostenpflichtig) mehr...  
  • Disclaimer Internetangebote mehr... 
  • Rechtsfragen E-Commerce mehr... 
  • Impressumspflichten mehr... 
  • Empfehlungen für Spamopfer mehr... 
 

Empfehlung zur Widerrufsbelehrung

Der BVDW hat sich angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit in Sachen Widerrufsbelehrung mit einer Stellungnahme in die Diskussion eingebracht. Bis auf Weiteres müssen Online-Händler und Sho-Betreiber jedoch mit der Unsicherheit umgehen.

Eine verbindliche  Empfehlung auszusprechen ist in Anbetracht der unterschiedlichen Rechtsprechung nahezu unmöglich. Es empfiehlt sich am ehesten, die geltende amtliche Widerrufsbelehrung zu nehmen, bisher hat nur das Landgericht Halle diese für unwirksam erklärt.
 
Auf jeden Fall sollte der Unternehmer darauf achten, dass alle für das jeweilige Geschäft erforderlichen Hinweise in der Widerrufsbelehrung enthalten sind. Im Zweifel  empfielt es sich, die Formulierungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort überprüfen zu lassen, der die Rechtsprechung der für den Untenehmenssitz zuständigen Gerichte kennt und die Widerrufsbelehrung auch mit Blick auf das konkrete Geschäftsmodell des Anbieters beurteilen kann. Auch hier gibt es signifikante Unterschiede  - je nachdem wie das Absatzgeschäft (Dienstleistungen, Warenwirtschaft) ausgerichtet ist.