Hier finden Sie relevante Hinweise und Urteile aus dem Bereich des Arbeitsrechts.
Ein relativ unbekanntes Wesen macht zunehmend von sich Reden: die Künstlersozialkasse. Gerade Werbeagenturen wurden jüngst von Betriebsprüfungen überrascht, die oft Nachzahlungspflichten in fast ruinöser Höhe auslösten. Geschäftsführergehälter waren plötzlich als "eingekaufte Kreativleistungen" abgabepflichtig.
Vielen Unternehmen stellt sich inzwischen die Frage des Einkaufs von Kreativleistungen ganz neu, weil darauf gut 5% Abgabepflicht zusätzlich drohen, nachdem jüngst eine Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes eine verschärfte Durchsetzung der staatlichen Ansprüche ankündigte.
Wesen und Risiken der Künstlersozialabgaben werden nachfolgend dargestellt. Laden Sie hier den Vortrag von Dipl. Jur. Stefanie Alb, gabriel rechtsanwälte zur "Künstlersozialkasse und Künstlersozialabgabe" herunter.
Lesen Sie dazu auch unseren weiteren Artikel zur KSK.
Durch das unerlaubte Herunterladen und Installieren einer Anonymisierungssoftware infolge einer privaten Nutzung des Internet während der Arbeitszeit verletzt ein Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten insbesondere dann, wenn sich aus einer Dienstanweisung bzw. einer Dienstvereinbarung das Verbot einer Installation privater Software ergibt.
Der Ausspruch einer ordentlichen Kündigung ist in diesen Fällen ohne vorherige Abmahnung möglich, da es sich um eine schwere Verletzung der Dienstpflichten handelt, dem Arbeitnehmer zumindest aufgrund der Dienstanweisung die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne weiteres erkennbar ist und er nicht mit der Duldung seines Verhaltens durch den Arbeitgeber rechnen kann. Ob der damit an sich gegebene Grund zur ordentlichen Kündigung die ausgesprochene Kündigung trägt, bleibt der Interessenabwägung im Einzelfall vorbehalten, bei der die persönlichen Verhältnisse des
Arbeitnehmers (z.B. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Schwerbehinderteneigenschaft etc.) ebenfalls zu berücksichtigen sind.
Das Urteil im Volltext finden Sie hier.
Quelle: jurpc.de
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