Stellungnahme zur Einordnung von Streaming-Angeboten als Rundfunk

Die medienpolitische Debatte um die rechtliche Einordnung von Streaming-Angeboten als
Rundfunk hält weiter an. Aktueller Anlass ist der Beschluss einer Änderung der
Fernsehsatzung (FSS) durch den Medienrat der Bayerischen Landesmedienanstalt (BLM) von
Anfang Juli. Danach soll unter bestimmten Umständen eine Genehmigungspflicht für Anbieter
eingeführt werden, deren Streaming-Angebote mehr als 500 Nutzer gleichzeitig erreichen
können.

 

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Stellungnahme Streaming Rundfunk  (64 KB)

 

Veröffentlicht am: 15.08.2008