Code of Conduct des AK Affiliate Marketing

Die im Arbeitskreis Affiliate Marketing des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. organisierten Unternehmen, sind sich der Verantwortung für qualitatives Performance Marketing voll und ganz bewusst. Daher haben sie im BVDW intensive Gespräche mit dem Ziel geführt, die missbräuchliche Verwendung von Affiliate Marketing Links zu unterbinden. Die Zielsetzung ist es, durch Ergreifen geeigneter Maßnahmen die hohe Trafficqualität im Affiliate Marketing dauerhaft zu sichern.

Ein weiteres Ziel dieser Initiative ist es, eine möglichst hohe Transparenz für den Advertiser bezüglich der Arbeitsweisen und Methoden der Publisher (insbesondere für Publisher-Sondermodelle) zu erreichen. Unter Sondermodellen verstehen wir unter anderem Trafficbroker / Postview, SEM-Arbitrage und Adware.
In einem zweiten Schritt wird auch für Publisher eine höhere Transparenz durch verbindliche Empfehlungen für Advertiser-Abläufe erarbeitet.

  1. Umfelder/Werbemethoden: Wir stimmen überein, dass wir generell keine Insertion auf Seiten mit nach deutschem Recht rechtswidrigen Inhalten und keine nach deutschem Recht rechtswidrigen Werbemethoden akzeptieren.
  2. Cookies: Es muss ein Werbemittelkontakt (durch Click oder View) mit dem Endnutzer stattfinden, um ein Cookie setzen zu dürfen.
  3. Adware: Wir sind uns einig, dass Software-gestützte Trafficgenerierung ein valides Publisher-Modell ist. Wir akzeptieren aber keine Adwares, bei denen der Endnutzer die Installation der Software nicht selbst bestimmen und auch nicht wieder selbst deinstallieren kann. Weiterhin darf die eigentliche Zielseite, auf die ein Endnutzer navigieren möchte, durch die Adware für den Nutzer nicht verändert werden. Wenn ein User eine Website aufruft (u.a. Type-In, Click auf Link), darf dieser Aufruf nur nach der Zustimmung des Users durch eine Adware umgeleitet werden.
  4. Trafficbroker: Unter Trafficbrokern verstehen wir Publisher, die nicht nur den Traffic eigener Sites vermarkten, sondern auch den Traffic fremder Websites. Die Netzwerke sind angehalten, mit Trafficbrokern gesonderte Verträge abzuschließen, um eine Vereinbarkeit des gelieferten Traffics mit dem Code of Conduct zu gewährleisten.

Wir, die unterzeichnenden und im Arbeitskreis Affiliate Marketing des BVDW organisierten Unternehmen, erklären uns bereit, die Einhaltung dieser Punkte dauerhaft und regelmäßig zu überprüfen. Wir verpflichten uns hiermit, bestehende Prozesse und Instrumente im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit einzusetzen und weiter zu entwickeln. Das maßgebliche Kriterium ist dabei die volle Zufriedenheit unserer Kunden.

 

Ergänzung des BVDW Code of Conduct für Affiliate Marketing


Mindeststandards für Post-View-Kampagnen
Die Unterzeichner des Code of Conduct (CoC) für Affiliate Marketing des BVDW verpflichten
sich, bei der Durchführung von Post-View-Kampagnen mindestens die nachfolgend definierten
Kriterien und Bedingungen einzuhalten und ihre Vertragspartner ebenfalls auf diese zu
verpflichten.

  • Es dürfen nur für Post-View zur Verfügung gestellte oder explizit dafür freigegebene Werbemittel verwendet werden.
  • Die Mindestgröße jedes Werbemittels muss 234x60 (entspricht 14.040 Pixel) betragen, dies gilt entsprechend für die Fläche pro Werbeplatz in Multi-Merchant-Werbemitteln.
  • Die Anzahl der Werbeplätze pro Multi-Merchant-Werbemittel ist auf drei begrenzt.
  • Automatische Rotationen innerhalb eines Anzeigenplatzes und automatische Reloads zum Austausch des Werbemittels bzw. der in einem Multi-Merchant-Werbemittel enthaltenden Merchants sind nicht gestattet.
  • Das Trackingcookie darf nur für den angezeigten Merchant und nach Sichtkontakt gesetzt werden.
  • Reine Texte / Textlinks genügen nicht als Grundlage für Post-View-Vergütungen
  • Textbanner müssen einen deutlichen grafischen Bezug auf den jeweiligen Merchant haben und müssen die Mindestgröße erreichen (zulässig wäre z.B. eine Kombination aus Logo 120x60 und Angebotstext).
  • Das Werbemittel muss klickbar sein und bei Klick auf das Angebot des beworbenen Merchants weiterleiten.

Post-View-Kampagnen müssen durch den jeweiligen Merchant bzw. dessen Agentur explizit
beauftragt werden. Dies kann durch geeignete technische Maßnahmen bzw. Einstellungen im
Account oder schriftliche Vereinbarungen erfolgen.


Vereinbarte besondere Kriterien wie Post-View-Cookielaufzeit, Traffic-Cappings, Ausschluss von
Multi-Merchant-Werbemitteln, ggf. zu verwendende besondere Trackinglinks etc. werden
schriftlich festgehalten oder durch technische Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert.

Alle Unterzeichner des "Code of Conduct Affiliate Marketing" finden Sie in der Linkliste.

[AK_AFM]

 

Links

YOC AG
Zieltraffic AG
Yellow Tomato GmbH
ValueClick Deutschland GmbH
uniquedigital GmbH
TradeDoubler GmbH
Sherpatec R.Mahir-M.Glatz GbR
Quisma GmbH
nonstopConsulting GmbH
Netzpiloten AG
NetSlave GmbH
komdat.com GmbH
Karanga GmbH
jaron GmbH
iCrossing GmbH
explido WebMarketing GmbH & Co. KG
exelution GmbH
eprofessional GmbH
Bigpoint GmbH
bigmouthmedia GmbH
belboon-adbutler GmbH
affilinet GmbH
ADC Media GmbH
Metaapes GmbH
Adamicus GmbH
arvato online services GmbH
Ad Agents GmbH
Senkrecht IT Beratung GmbH
OMG 4CE GmbH
INTERNETONE AG
Kupona GmbH
spacedealer GmbH
active performance GmbH
lead alliance GmbH
DesignBits GbR
SoQuero GmbH
Schober Information Group Deutschland GmbH
brandbuero Media GmbH
Traffective GmbH

 

Dateien

Code of Conduct des AK Affiliate Marketing im BVDW  (92 KB)
Leitfaden und Empfehlungen für Post-View-Vergütung im Affiliate Marketing   (111 KB)
Ergänzung des BVDW Code of Conduct für Affiliate Marketing   (76 KB)

 

Veröffentlicht am: 11.02.2009