BVDW begrüßt Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Veröffentlicht am: 03.03.2010

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Düsseldorf, 03. März 2010 – Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt Rechtssicherheit für Internet-Provider.

Dazu eine Stellungnahme des BVDW-Vizepräsidenten Matthias Ehrlich: „Mit dem Urteil leistet das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit der Internet-Provider. Es hat insbesondere deutlich gemacht, dass derart weitgehende und für die Wirtschaft kostenintensive Eingriffe nicht immer mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung gerechtfertigt werden können. Das Ende des Generalverdachts gegen alle Bürger begrüßen wir ausdrücklich.“

 
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