BGH bestätigt "Opt-In" für Werbeerlaubnis bei Kundenkarten
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 16. Juli 2008 - Az. ZR 348/06 - klar festgelegt, dass für die Einwilligung von Verbrauchern in den Erhalt von SMS- oder E-Mail-Werbung eine aktive Handlung - ein sog. "Opt-in" - vorliegen muss und damit die Entscheidung der Vorinstanz, des OLG München, aufgehoben. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Er wandte sich gegen eine Vertragsklausel beim Payback-Rabattsystem, über die sich der zukünftige Payback-Nutzer automatisch mit dem Erhalt von SMS- und E-Mail-Werbung auch von Dritten einverstanden erklärt, sofern er nicht aktiv das Gegenteil durch Ankreuzen des Kästchens (Opt-In-Feld) mit der Beschriftung "Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird" dokumentiert. Payback verwendete folgende Klausel: ( ) Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird. ..." Die weiteren vom vzbv angegriffenen Payback-Klauseln hielt der BGH überwiegend für zulässig. Eine ausführliche Urteilsbegründung des BGH liegt derzeit noch nicht vor. Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier. Gerd M. Fuchs, BVDW-Justiziar: "Die Entscheidung des BGH überrascht nicht und bestätigt sowohl die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung wie auch die vorherrschende Praxis, vor allem in der digitalen Welt. Dort wird dem Opt-In-Prinzip Rechnung getragen, Nutzerdaten werden also nur zu Werbezwecken erhoben und verarbeitet, soweit der Nutzer dem (vorher) aktiv zugestimmt hat. Gleiches gilt auch für die Nutzung der Daten durch Dritte. Dies ist nur dann zulässig, sofern der Nutzer darüber informiert wird, wer diese Dritten sind - vor allem vor dem Hintergrund des jederzeitigen Widerspruchsrechts des Nutzers gegenüber dem Verwender seiner Daten unerlässlich. Weitere hilfreiche Informationen und Leitfäden zum Datenschutz finden Sie hier. Zudem bietet der BVDW zahlreiche Leitfäden - auch zum Thema Datenschutz - an. Hier geht es zu den Leitfäden. Kategorie: Recht, Rechtshilfe, Urteil, Werbung, Opt-In |
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