Übergangsfrist zur Datenschutznovelle 2009 abgelaufen
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Laut der Studie “Datenschutz im Dialogmarketing” von artegic sehen 51,4 Prozent der deutschen Unternehmen eine Verunsicherung beim Thema Datenschutz in Unternehmen. 54,6 Prozent finden die aktuelle Rechtslage wenig transparent. Diese Unsicherheit zeigt sich auch in den Reaktionen auf den Ablauf der Übergangsfrist zur Datenschutznovelle 2009. Gerade E-Mail Versender fragen sich, inwiefern sie die Datenschutznovelle 2009 betrifft. Die “Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail Marketing und Recht” hilft, die Unsicherheit bei Rechtsfragen im E-Mail Marketing zu beseitigen. Entgegen einer verbreiteten Ansicht ändert sich durch die Datenschutznovelle 2009 für E-Mail Versender im Prinzip nichts. Zwar läuft mit Wirkung zum 31. August 2012 eine Übergangsvorschrift im Bundesdatenschutzgesetz aus, nach der alte (vor dem 1. September 2009 erworbene) Kundendatenbestände vorübergehend weiterhin ohne die ab dem 1. September 2009 geltenden Einschränkungen, auch ohne Einwilligung zum Versand von Werbung genutzt werden konnten. Jedoch war dies im Wesentlichen nur für die klassische postalische Werbung relevant. Für E-Mail Werbung galten auch schon vor dem 1. September 2009 und unabhängig von der jetzt auslaufenden Übergangsfrist die strengeren Einwilligungsanforderungen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Opt-in gewinnt an Bedeutung für den Kundendialog Kostenfreier Download der Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail Marketing und Recht Checkliste kostenfrei herunterladen: http://www.artegic.de/email-und-recht |
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