Amtsgericht München: Double-Opt-In E-Mail ist kein SPAM
|
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 30.11.2006 - AZ: 161 C 29330/06 - entschieden, dass das sog. Double-Opt-In-Verfahren beim Mailversand, bei dem durch Wegklicken bzw. durch Nichtreaktion sichergestellt ist, dass weitere E-Mails des Versenders nicht mehr zu erwarten sind, geeignet und ausreichend ist, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen Dritter zu verhindern. Das Urteil im Volltext finden Sie hier. |
Weitere Rechtshilfen
Hinweise der FSM zur Gestaltung von Unternehmenswebseiten in jugendmedienschutzrechtlicher Hinsicht
Veröffentlicht am 27.09.2011
BGH: Strenge Anforderungen an Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen
Veröffentlicht am 17.03.2010
Rechtsgutachten zum Haftungsregime für Provider
Veröffentlicht am 22.01.2009

