Aktualisierte Informationen für die Verwendung von Social Plugins

Veröffentlicht am: 25.10.2011

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Von den erheblichen Einwänden aus Wirtschaft und Politik hat sich das ULD nicht abhalten lassen, mit Ablauf der Frist ausgewählte öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die Facebook-Dienste nutzen, anzuschreiben. Dieses Anschreiben enthält den Hinweis auf die Rechtswidrigkeit der Nutzung der Facebook-Fanpage sowie die Aufforderung der schriftlichen Stellungnahme bis Ende Oktober 2011. Eine Rücksprache des BVDW mit dem ULD hat ergeben, dass nach fruchtlosem Ablauf dieser Stellungnahmefrist Bußgeldverfahren gegen die betroffenen Unternehmen eingeleitet werden sollen. Das ULD wolle unter Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Opportunitätsprinzips zunächst nur gegen öffentliche Stellen (z. B. die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein in Kiel) und große nicht-öffentliche Stellen (ausgewählte Unternehmen) vorgehen.

Der BVDW weist seine Mitgliedsunternehmen in Schleswig-Holstein auf seine aktualisierten Informationen zum Vorgehen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) gegen Webseitenbetreiber hin. Der BVDW kooperiert zudem mit dem „Cluster Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein“ (DiWiSH), welches vor Ort im Dialog mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein Dr. Thilo Weichert steht und in Gesprächen mit ihm die Interessen seiner Mitglieder vertritt.

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