Die Umsatzmeldung

Grundlage für die Berechnung ist der Umsatz des Vor-Vorjahres gemäß der Angaben aus der Bilanz oder GuV (nach Umsatzklassen).

Diese Umsatzmeldung muss vom Steuerberater oder Wirtschaftprüfer testiert sein.

Das Formular finden Sie hier !

Weist ein Unternehmensmitglied oder Fördermitglied den Umsatz des Vorjahres nicht bis zum 30.11. des aktuellen Beitragsjahres nach, wird für das Folgejahr anstatt der bisherigen Beitragsklasse die nächst höhere berechnet und fällig.