Die Gremienordnung des BVDW als pdf

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Gremienordnung

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Düsseldorf im Februar 2006

Jedes Mitglied ist berechtigt, sich in Arbeitskreisen, Foren und Projektgruppen zu engagieren. Diese Gremienordnung regelt die Aufgabenbeschreibung, Verfahrensweisen und Arbeitsbedingungen bei der Errichtung und der Tätigkeit der einzelnen Gremien. Regelungen für die Arbeitskreise gelten für Foren und Projektgruppen entsprechend.

Aufgaben der Arbeitskreise

In den Arbeitskreisen (AK) des BVDW diskutieren bzw. erarbeiten Mitglieder gemeinsam ein relevantes Thema der Digitalen Wirtschaft und entwickeln Vorschläge zur Lösung von Problemen.
Ein BVDW-Arbeitskreis ist Treffpunkt und Kontaktforum zur:

  • Schaffung von Transparenz und zum gegenseitigen Informationsaustausch
  • Positionsbestimmung der Digitalen Wirtschaft zu Sachthemen
  • Identifikation des Bedarfs
  • Erarbeitung von Forderungen des Verbandes (gegenüber: Politik/Gesetzgeber, Marktgegenseite, Herstellern etc.)
  • Konzeption von Veranstaltungen

Arbeitskreise des BVDW sind ergebnisorientiert. Jeder Arbeitskreis im BVDW ist einer Fachgruppe zugeordnet. In Ausnahmefällen können Arbeitskreise auf Antrag beim Präsidium auch mehreren Fachgruppen zugeordnet sein. Ebenfalls sind auf Antrag beim Präsidium  fachgruppenübergeordnete Arbeitskreise (beispielsweise Medienpolitik) zulässig.

Berechtigt zur Mitarbeit in einem oder mehreren Arbeitskreisen sind Personen, deren entsendendes Unternehmen ordentliches Mitglied im BVDW ist.

Vertreter von Nicht–Mitgliedsunternehmen sowie Nichtmitglieder dürfen auf Einladung eines ordentlichen Mitglieds maximal zweimal an AK-Treffen als Gast teilnehmen. Sie haben über die innerhalb des Arbeitskreises besprochenen und ihnen bekannt gewordenen Inhalte nach außen Stillschweigen zu bewahren.

Soll aus dem Arbeitsergebnis eines Arbeitskreises eine Aussage der zuständigen Fachgruppe generiert werden ("Empfehlung/Leitfaden", "Richtlinie der Fachgruppe"), wird der vom AK erarbeitete Vorschlag der zuständigen Fachgruppe sowie dem Präsidium zur Abstimmung vorgelegt.
Soll aus dem Arbeitsergebnis eines AK eine Aussage des BVDW generiert werden ("BVDW-Empfehlung", "BVDW-Richtlinie"), wird der vom AK erarbeitete Vorschlag dem Präsidium zur Abstimmung vorgelegt. Die Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse erfolgt, soweit im Einzelfall keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wird, ausschließlich durch die BVDW-Geschäftsstelle.

Wahlen der Leiter

Die Leiter der Arbeitskreise werden von den als BVDW-Mitglied stimmberechtigten AK-Teilnehmern für eine Amtszeit von jeweils zwei Jahren gewählt. Die Wahl wird vom Referenten oder von Mitarbeitern der BVDW-Geschäftsstellen geleitet.

Die Teilnehmer des Arbeitskreises wählen die beiden Arbeitskreis-Leiter durch Mehrheitswahlverfahren wahlweise in offener oder in geheimer Wahl. Im ersten Wahlgang muss jeder Kandidat mindestens die Hälfte der anwesenden Stimmen auf sich vereinen. Scheitert ein Kandidat im ersten Wahlgang, so reicht im zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Sofern das Mitgliedsunternehmen, dem ein Arbeitskreis-Leiter angehört, vor Ablauf der Amtszeit von zwei Jahren aus dem Verband ausscheidet oder die Fachgruppe wechselt, so wird durch diesen Umstand die Amtszeit vorzeitig beendet. Scheidet ein Arbeitskreis-Leiter aus dem Mitgliedsunternehmen aus, dem er angehört, so wird durch diesen Umstand die Amtszeit ebenfalls vorzeitig beendet. Der scheidende Arbeitskreis-Leiter ist zur weiteren Mitarbeit im Arbeitskreis für die Dauer von vier Wochen berechtigt. Ein weiteres Auftreten als AK-Leiter sowie die sich daraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten sind verwehrt.

Leitung des Arbeitskreises

Ein Arbeitskreis wird grundsätzlich von zwei Personen nach dem Kollegialprinzip geleitet, die über ihr Unternehmen Mitglieder des BVDW sind. Ihre Aufgabe ist es, die Diskussion zum gegebenen Thema aufrecht zu erhalten und zu moderieren, so dass Ergebnisse zu einem Thema vorgelegt werden können bzw. Informationen zu einem Thema angeboten werden können.

Die Leiter des Arbeitskreises haben die in § 8 der Satzung des BVDW aufgeführten Pflichten aufgrund ihrer Leitungsfunktion in besonderem Maß zu beachten.

Die Leiter der Arbeitskreise sind ferner für den inhaltlichen Input sowie für die Moderation und die und Protokollierung der Arbeitsergebnisse verantwortlich. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Eventuell anfallende Kosten sind im Vorfeld mit der BVDW-Geschäftsstelle abzusprechen. Die Leiter werden von der BVDW-Geschäftsstelle (Referenten) unterstützt. Diese übernimmt insbesondere alle Versand- und Koordinationsaufgaben. Sie koordiniert Treffen und verteilt die Arbeitsergebnisse an die jeweilige Zielgruppe (Arbeitskreis-Teilnehmer, Fachgruppen- und/oder BVDW-Mitglieder, kooperierende Verbände, Öffentlichkeit).

Ausschließlich die BVDW-Geschäftsstelle ist für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Bewerbung von Arbeitskreis-Veranstaltungen zuständig.

Die Ergebnisse der Arbeitskreise werden durch die AK-Leiter dem zuständigen Fachgruppen-Vorsitzenden und der BVDW-Geschäftsstelle in Form von Protokollen und Präsentationen in der zur Verfügung gestellt. Der Fachgruppenvorsitzende informiert dann die Mitglieder der Fachgruppe über die Ergebnisse. Zur Mitgliederversammlung müssen die Ergebnisse eines Jahres in einer Präsentation zusammengefasst werden.

Prozedur der Einrichtung

Jedes Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung von Arbeitskreisen, Foren und Projektgruppen zu einem bestimmten Sachthema beim Fachgruppenvorsitzenden oder dem Präsidium zu beantragen. Der Vorschlag ist schriftlich vorzulegen und soll aus einem Basispapier sowie einem inhaltlichen Konzept bestehen, in dem Tätigkeitsspektrum und Ziele des Arbeitskreises vorgestellt werden.

Der Fachgruppenvorsitzende bzw. die Geschäftsstelle prüft, ob die Aktivitäten des Arbeitskreises sich im Rahmen des Aufgabenspektrums der BVDW-Fachgruppe befinden und ihrer Zielsetzung entsprechen. Hält der Fachgruppenvorsitzende die Anregung für ein neues Gremium für angemessen, trägt er diese dem Präsidium vor.

Auflösung von Arbeitskreisen

Ist ein Arbeitskreis über einen Zeitraum von 12 Monaten nicht mehr aktiv oder 12 Monate ohne Ergebnisse, so wird dieser Arbeitskreis aufgelöst. Der Fachgruppen-Vorsitzende kann darüber hinaus auch nach Abstimmung mit dem Präsidium einen Arbeitskreis auflösen bzw. alle seine Aktivitäten stoppen.

Abstimmungsverfahren

Alle Abstimmungen des Arbeitskreises, außer der Wahl der Arbeitskreis-Leiter, können im E-Mail-Umlaufverfahren ("Rundmails") durchgeführt werden. Diese "Rundmails" werden nur von der Geschäftsstelle verschickt und sind innerhalb von sieben Werktagen zu beantworten. Verspätete Antworten werden dann als Enthaltung gewertet.

Checkliste für die Einrichtung eines Arbeitskreises

  • Bezeichnung des Arbeitskreises
  • Ziel des Arbeitskreises
  • Problemdarstellung/ Themenschwerpunkte
  • Aktivitäten (z.B. Erstellung eines Leitfaden/Übersicht, Workshop, Lobbying, Standardisierung, ...)
  • Erster Zeitplan
  • Zielgruppe:
    • Arbeitskreis-Teilnehmer (BVDW-Mitglieder)
    • Weitere Interessenten (Nicht-Mitglieder dürfen max. 2 x an AK-Treffen als Gast teilnehmen)

Veröffentlichung
Diese Gremienordnung wird auf der Website des Verbands veröffentlicht und von jedem Mitglied durch seine Mitgliedschaft oder durch die Erklärung gegenüber dem Präsidium gemäß § 15 der Satzung anerkannt.