Fünf-Punkte-Plan "Lebenslanges Lernen"
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Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) bekennt sich offensiv zu dem Ziel, eine Informations- und Wissensgesellschaft zu fördern.
Ein Kernanliegen des BVDW für die unmittelbare Zukunft ist darum die bildungspolitische Arbeit. Als ersten Schritt und programmatischen Fokus für dieses Engagement hat die Fachgruppe Aus- und Weiterbildung deshalb die folgenden fünf Zielvorstellungen fomuliert, durch die "Lebenslanges Lernen" zu einem zentralen Anliegen der Gesellschaft werden soll:
1. Aus- und Weiterbildung in Unternehmen
Der BVDW setzt sich bei seinen Mitgliedsunternehmen, insbesondere bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen, verstärkt dafür ein, Ausbildungsplätze für die duale Erstausbildung in den Berufen der Digitalen Wirtschaft anzubieten. Im Hinblick auf die erforderliche Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung wird der BVDW alle Aktivitäten stärken, die dazu beitragen, die Bedeutung von Weiterbildung für die zukünftige Entwicklung der Unternehmen der Digitalen Wirtschaft bewusster zu machen. Da betriebliche Praktika feste Bestandteile „Lebenslangen Lernens“ sind, setzt sich der BVDW bei seinen Mitgliedsunternehmen dafür ein, verstärkt Praktika anzubieten, diese inhaltlich zweckdienlich auszugestalten und zeitlich auf einen überschaubaren Rahmen zu begrenzen.
2. Arbeitsmarktpolitik, mit dem Ziel der Integration Arbeitsuchender
Der BVDW stellt sich als ständiger Berater der Bundesagentur für Arbeit, den einzelnen Agenturen für Arbeit und den Jobcentern zur Verfügung, um fundierte Hinweise auf vorhandenen und sich entwickelnden Bedarf in der Digitalen Wirtschaft zu geben, die im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Aktivitäten zu berücksichtigen sind.
Der BVDW fordert von der Bundesregierung ein klares Finanzierungskonzept für die berufliche Aus- und Weiterbildung von Arbeitssuchenden sowie kalkulierbare Rahmenbedingungen für Bildungsanbieter. Insbesondere fordert der BVDW die Anrechnung der Kosten für Weiterbildung auf den Aussteuerungsbetrag beim Übergang von SGB III zu SGB II, um so den notwendigen und sinnvollen Weiterbildungsbedarf befriedigen zu können.
3. Unterstützung von Hochschulen bei der Vermittlung praxisnaher Inhalte
Der BVDW unterstützt die Hochschulen als beratender Partner bei der Entwicklung praxisnaher Studieninhalte und trägt zur besseren Kommunikation zwischen den Hochschulen und den Unternehmen der Digitalen Wirtschaft bei. Der BVDW begrüßt dabei die Flexibilisierung der Ausbildung durch den so genannten Bologna-Prozess, also der Einführung von gestuften Bachelor- und Master-Abschlüssen. Im Sinne des "Lebenslangen Lernens" fordert der BVDW die Möglichkeiten, die zweite Ausbildungsphase zum Master-Abschluss zeitlich vom Bachelor zu trennen oder gar berufsbegleitend zu absolvieren.
4. Erarbeitung von Qualitätskriterien für Auswahl und Nutzung neuer Medien (E-Learning, Blended-Learning) im Rahmen von Bildungsprozessen
Der BVDW wird aktualisierte Qualitätskriterien für die Auswahl und Nutzung neuer Medien (E-Learning, Blended-Learning) erarbeiten und den Mitgliedsunternehmen sowie der breiten Öffentlichkeit als Hilfestellung zur Bewertung und Auswahl von E-Learning- und Blended-Learning-Konzepten zur Verfügung stellen.
Da medienunterstütztes Lernen nach allen praktischen Erfahrungen die Effizienz und Qualität des Lernens erheblich steigert, erwartet der BVDW in allen Bildungsinstitutionen vom Kindergarten bis zur Hochschule den verstärkten Einsatz dieser Methoden. Der BVDW stellt sich als kompetenter Berater bei der Entwicklung entsprechender strategischer Konzepte zur Verfügung und erklärt gleichzeitig, diesen Bildungsanspruch nicht vordergründig für die Bedürfnisse seiner Mitgliedsunternehmen, sondern für die gesamte Gesellschaft zu fördern.
5. Bildungspolitik – Verbesserung der Transparenz und Durchlässigkeit der Bildungssysteme und Entwicklung eines europäischen Qualifikationsrahmens
Der BVDW arbeitet als konstruktiver Partner mit der Politik sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zusammen und bringt sich in aktuelle Diskussionsfelder in kompetenter und verantwortlicher Weise ein. Kernanliegen ist die Verbesserung der Transparenz und Durchlässigkeit der Bildungssysteme und die Entwicklung eines europäischen Qualifikationsrahmens.
Diese Durchlässigkeit darf sich nicht, wie im Bologna-Prozess eingeleitet, auf den Hochschulsektor beschränken, sie muss vielmehr alle Ausbildungswege umfassen. Der Anspruch eines Einzelnen auf weitergehende Bildung darf nicht durch formale Hürden beschränkt werden, sondern nur durch seine eigenen Fähigkeiten.